Betreuung mit »aufsuchendem Charakter«

Trotz Kostensenkung sollen Erwerbslose stärker »aktiviert« werden – in wachsendem Maß durch private Arbeitsvermittler

  • Rudolf Stumberger
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Bundesregierung wird nicht müde, den Arbeitsmarkt umzupflügen. Mehr Transparenz, das soll eines der Ziele des derzeit verhandelten Gesetzentwurfes zur »Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente« aus dem Hause von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sein.

Wahr ist, dass der Arbeitsmarkt seit Beginn der großen Umkrempelung im Jahr 2005 einem permanenten Großversuch gleicht und ein Wust an Gesetzesänderungen den Betroffenen eher weniger denn mehr »Transparenz« beschert hat.

»Moderne und leistungsfähige Volkswirtschaften wie die der Bundesrepublik Deutschland zeichnen sich durch soziale und ökonomische Dynamik und kontinuierlichen Wandel aus«, heißt es nun. Einerseits sollen die Vermittlungsprozesse und die Arbeitsmarktinstrumente »weiter verbessert«, andererseits aber rund sieben Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren eingespart werden. Das macht stutzig.

Am meisten Geld soll beim Existenzgründerzuschuss eingespart werden – fünf Milliarden Euro von 2012 bis 2015. Dabei soll die erste Förderphase (Zuschuss plus Pauschale) von neun auf sechs Monate verkürzt und die zweite Förderphase (dann nur noch Pauschale) von sechs auf neun Monate verlängert werden. Zudem wird der Gründungszuschuss vollständig in eine Ermessensleistung umgewandelt, was im Klartext weniger Bewilligungen beziehungsweise eine »Entlastung des Haushalts der Bundesagentur« bedeutet. Der Gründerzuschuss war bisher eine der eher erfolgreicheren Arbeitsmarktmaßnahmen.

Wenig erfolgreich, aber mitunter von Betroffenen als eine der wenigen Zuverdienstmöglichkeiten angesehen, sind die Ein-Euro-Jobs. Sie sollen stark verringert und »die übrigen arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die auf eine unmittelbare Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zielen, vorrangig genutzt werden«. Die Ein-Euro-Jobs sollen so »auf einen arbeitsmarktfernen Personenkreis ausgerichtet« werden. Außerdem sollen die Fördervoraussetzungen »Zusätzlichkeit« und »öffentliches Interesse« festgeschrieben und darüber hinaus die »Wettbewerbsneutralität der Arbeiten« als eigenständige Fördervoraussetzung aufgenommen werden. Das galt zwar alles bisher schon, aber nicht in der Realität, wie eine Rüge des Bundesrechnungshofes zeigte. Dieser hatte bemängelt, dass es durch die Ein-Euro-Jobs zu massiven Verdrängungen von regulärer Beschäftigung komme. Auch hier gilt wie in vielen Bereichen von Hartz IV: Einst hochgelobte elementare Bestandteile haben sich als uneffektiv erwiesen.

Ursprünglich waren die Ein-Euro-Jobs auch dazu gedacht, Langzeiterwerbslose wieder an Arbeit zu gewöhnen. Das sollen vermehrt private Vermittler übernehmen, deren Status aufgewertet wird: »Die privaten Arbeitsvermittler werden durch die Einbindung ihrer Leistungen in die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu Partnern der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter.« Künftig soll der sogenannte Vermittlungsgutschein unbefristet gelten, um der Branche mehr »Planungssicherheit« zu geben.

Als »Privatisierung der Arbeitsvermittlung« kritisiert dies die ehemalige DGB-Vizevorsitzende Ursula Engelen-Kefer. Die Privatagenturen könnten zukünftig auch für die Disziplinierung von Arbeitslosen zuständig sein, etwa mit Maßnahmen, »bei denen zunächst allein die Aktivierung im Vordergrund steht. Solche Maßnahmen können zum Beispiel einen Anteil an Elementen enthalten, die auf die Strukturierung des Tagesablaufs und die Orientierung auf eine Erwerbstätigkeit an sich abstellen. Die Betreuung in diesen Maßnahmen sollte zudem intensiver sein und kann auch aufsuchenden Charakter haben.« Der »aufsuchende Charakter« in Verbindung mit erfolgsabhängigen Prämien für die privaten Arbeitsvermittler lässt für die Betroffenen Unbill erwarten.

Bei aller Rhetorik von »Effizienzsteigerung« und etwaigen kleinen Verbesserungen im Detail: Es scheint um der Einsparungen willen auch darum zu gehen, den Wind am Arbeitsmarkt noch schärfer wehen zu lassen. Effizienz in dieser Lesart heißt ja immer: Arbeit um jeden Preis, den letztlich der Arbeitslose zu bezahlen hat. Wenn auch eine Reduzierung von Ein-Euro-Jobs richtig ist, enthebt das etwa nicht der Pflicht, für Langzeitarbeitslose einen »Sozialen Arbeitsmarkt« mit öffentlich geförderten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, beispielsweise bei Wohlfahrts- und Sozialverbänden, zu schaffen, wie es u.a. der DGB fordert. Das ohnehin bisher nur zaghaft angelaufene Modell der Bürgerarbeit reicht dazu nicht aus.

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