Vorwürfe gegen Wiesenhof
Hähnchenfabrik weist »stern«-Bericht zurück
Möckern/Stendal (dpa/ND). Zu hohe Schlachtzahlen, Schimmelbefall und Verstöße gegen Hygiene-Bestimmungen: Der Wiesenhof-Schlachthof in Möckern (Sachsen-Anhalt) soll nach Angaben des Magazins »stern« wiederholt gegen Auflagen der Behörden verstoßen haben. Das Magazin berichtete am Mittwoch vorab über angebliche gravierende Mängel und zitierte aus Unterlagen der Kontrollbehörden. Wiesenhof wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete sie als »nachweislich falsch«.
Den Vorwurf überhöhter Schlachtzahlen entkräftete unterdessen die Staatsanwaltschaft. Die Behörde in Stendal stellte die Ermittlungen ein und gab den Fall an das Landesverwaltungsamt zurück. Es gehe nicht um einen Straftatbestand, sondern allenfalls um eine Ordnungswidrigkeit, sagte eine Sprecherin. In dem Betrieb im Jerichower Land dürfen täglich 240 Tonnen Geflügel geschlachtet werden. Das Landesverwaltungsamt ist der Ansicht, dass diese Menge häufiger überschritten wurde. Deshalb seien Bußgelder in Höhe von mehreren zehntausend Euro verhängt worden. Im November 2010 habe man dann die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt worden.
Der »stern« zitierte aus einer EU-Zulassung des Verwaltungsamts, in der Wiesenhof im August 2010 aufgefordert wurde, »erhebliche Verletzungen hygienerechtlicher Bestimmungen« zügig zu beseitigen. Es bestehe ein »erhebliches Gefährdungspotenzial für die Verbraucher«.
Die für die Veterinäraufsicht zuständige Kreisverwaltung in Burg wollte sich zunächst nicht äußern. Der Sprecher der Kreisverwaltung, Henry Liebe, sagte: »Wir werden zu den laufenden Verfahren keine Stellungnahme mehr abgeben.« Er verwies auf die »rechtliche Lage«. Zu den Kontrollen in dem Betrieb hieß es später in einer Mitteilung: »Hierbei gibt es immer wieder Anlass zu Beanstandungen, denen von der Betreiberfirma regelmäßig zumindest teilweise nachgekommen wird.« Es gebe aber »unterschiedliche Auffassungen über einzelne Maßnahmen«.
Wiesenhof-Sprecher Frank Schroedter wies darauf hin, dass das Unternehmen gegen sämtliche Bußgelder Widerspruch eingelegt habe.
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