Sozialwahlen: Bis 1. Juni müssen die Unterlagen zurückgesandt werden
Sozialversicherung
Mit rund 48 Millionen Wahlberechtigten ist die Sozialwahl eine der größten Wahlen in Deutschland. Es geht dabei um die Sozialversicherung, zu der die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung gehören. Die Träger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. In der Kranken- und Rentenversicherung sollen laut Gesetz Arbeitgeber und Versicherte ein Mitspracherecht haben. Dies wird über Organe der Selbstverwaltung, sogenannte Parlamente, ausgeübt. Bei den Ersatzkassen heißen sie Verwaltungsräte, bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist es die Vertreterversammlung.
Wer sind die Mitglieder der Parlamente?
Da sich Arbeitgeber und Versicherte die Versicherungsbeiträge früher teilten, setzen sich die Parlamente im allgemeinen auch je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Diese Regelung stammt allerdings aus der Zeit, als es noch keine Zuzahlungen für Medikamente, für Heil- und Hilfsmittel, keine Praxisgebühren und Zuzahlungen beim Krankenhaus- oder Rehaaufenthalt und auch – wie neuerdings – keine direkten Zusatzbeiträge für die Krankenkassen gab. Von einer paritätischen Finanzierung kann also längst keine Rede mehr sein.
Bei der Barmer und der DAK werden die Gremien allerdings ausschließlich von Versichertenvertretern gebildet. Die Mitglieder der Parlamente arbeiten ehrenamtlich – sie sind selbst Versicherte.
Welche Aufgaben haben die Parlamente?
95 Prozent der Leistungen der Krankenversicherung und alle wesentlichen Verfügungen – zum Beispiel in der Rentenversicherung – werden von der Politik getroffen. Zu den Aufgaben der gewählten Vertreter gehören zum Beispiel die Wahl und Kontrolle des hauptamtlichen Vorstandes und die Verabschiedung des Haushaltes. Sie entscheiden über die Erhebung von Zusatzbeiträgen oder Gewährung von Bonusleistungen für die Versicherten. Zu den Aufgaben zählt aber auch die Ernennung von Mitgliedern für die Widerspruchsausschüsse, die im Streitfall über die Leistungen für Versicherte entscheiden.
Wie wird gewählt?
Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK, KKH-Allianz und hkk und die Deutsche Rentenversicherung Bund bitten die Versicherten zur Urwahl. Dabei wählt jeder Versicherte die Vertreter für seine Versicherung. Zudem gibt es Wahlen bei anderen, kleineren Trägern. Bei vielen Trägern der Sozialversicherungen werden die Organe aber in »Friedenswahlen« bestimmt – die Versicherten werden dann nicht befragt. Vielmehr einigen sich Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter auf die Bewerber, die dann nach Ende der Wahlfrist als gewählt gelten. Die »Friedenswahl« war als Ausnahme gedacht. Heute ist sie aber bei vielen Sozialversicherungsträgern die Regel. Dieses Vorgehen kritisieren viele als undemokratisch.
Wer steht zur Wahl?
Von den Versicherten werden keine Personen direkt gewählt, sondern es geht – wie bei der Zweitstimme der Bundestagswahl – um Listen, die in der Regel von Verbänden aufgestellt werden, unter anderem von Gewerkschaften. Versicherte sollten sich also vorher informieren, welche Liste für welche Ziele eintritt. Die Zahl der Vertreter, die je Liste entsandt werden, wird nach dem Verhältniswahlrecht ermittelt. Dabei gilt es, eine Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen.
Wann wird gewählt?
Die 48 Millionen Versicherte sind aufgerufen, bis zum 1. Juni ihre Stimme abzugeben. Die Sozialwahl ist bekanntlich eine Briefwahl. Sie findet alle sechs Jahre statt.
Was kostet die Sozialwahl und wer zahlt dafür?
Da die Versicherten die Briefe ohne Porto zurücksenden können, entstehen die Hauptkosten durch die Portoübernahme. Wie hoch diese sind, hängt von der Wahlbeteiligung ab. Bei der Sozialwahl 2005 entstanden Kosten in Höhe von rund 40 Millionen Euro. Dafür müssen die einzelnen Sozialversicherungsträger – also die Beitragszahler – aufkommen.
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