Ein Thema für den Bundestag?
Stefan Liebich (LINKE) über den Fall bin Laden
ND: Deutsche Politiker jubeln lauthals über die Tötung von Osama bin Laden. Darf man sich als Politiker über die Erschießung eines Menschen freuen?
Liebich: Aus meiner Sicht nicht. Ich halte es für eine moralische Niederlage der US-Regierung, diese Kommandoaktion zur Erschießung von Osama bin Laden durchgeführt zu haben. Und ich habe dafür auch kein Verständnis.
Was hätten die US-Amerikaner stattdessen tun sollen?
Richtig wäre gewesen, wenn sich die Vereinigten Staaten schon vor Längerem dazu entschieden hätten, den Internationalen Strafgerichtshof zu unterstützen. Was sie leider nicht tun. Und richtig wäre gewesen, alles dafür zu tun, diesen Terroristen genau vor diesen Internationalen Strafgerichtshof zu bringen. Eine Erschießung ist, glaube ich, Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sagen, dass die Vereinigten Staaten es mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht so genau halten.
Ist der Fall bin Laden auch ein Thema für den Deutschen Bundestag?
Ich bin mir ganz sicher, dass wir in Ausschüssen des Deutschen Bundestages darüber reden werden. Schließlich war ja der Terroranschlag auf das New Yorker World Trade Center, zu dem sich bin Laden ja eindeutig bekannte, der Anlass für den immer noch andauernden Krieg gegen den Terror. Mein Eindruck ist auch, dass die Reaktionen der deutschen Politik durchaus gespalten sind. Mir ist durch einige Gespräche mit Politikerinnen und Politikern anderer Parteien deutlich geworden, dass es durchaus Kritik gibt.
Solche Kritik kam auch vom Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Bundestags, Tom Koenigs. Wortwörtlich sagte der Grüne am Dienstag, dass gezielte Tötungen »auf völkerrechtlich dünnem Boden sind«. Gibt es überhaupt eine völkerrechtliche Grundlage für das Vorgehen der Amerikaner?
Aus meiner Sicht nicht. Wenn man sich in völkerrechtlich legitimierten Kampf- und Kriegshandlungen befindet, kommt es natürlich auch zu Tötungen. Aber an dieser Stelle gibt es bisher die Wahrnehmung, dass man Osama bin Laden bewusst erschossen hat. Und seine Tötung war eben nicht Bestandteil von Kampfhandlungen. Dafür bietet das Völkerrecht überhaupt keine Handhabe. Allerdings bleibt vieles noch Spekulation, weil die entsprechenden Filmaufnahmen der Kommandoaktion von der CIA geheimgehalten werden.
Hat die Tötung bin Ladens nicht auch Auswirkungen auf das vom Bundestag abgesegnete Afghanistan-Mandat der Bundeswehr?
Wir als LINKE waren ohnehin gegen die Einsätze der Bundeswehr in diesem sogenannten Krieg gegen den Terror. Jetzt gibt es erneut einen Anlass, infrage zu stellen, dass sich die Bundeswehr noch in Afghanistan befindet. Wir werden das Thema im Parlament auf jeden Fall erneut zur Sprache bringen.
Fragen: Fabian Lambeck
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