Mindestlöhne bei Zeitarbeit

Ab Mai in Kraft

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u Der Bundesrat hat am 15. April 2011 den Weg für Mindestlöhne in der Zeitarbeit freigemacht. Die Länderkammer billigte die gesetzlichen Änderungen, die Regierung und Opposition im Rahmen des Hartz-IV-Kompromisses ausgehandelt hatten.

Danach soll die Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter gleichermaßen für Verleihzeiten und für Phasen gelten, in denen der Beschäftigte nicht an ein Unternehmen ausgeliehen ist. Die Zeitarbeitsunternehmen haben sich nach Angaben des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen bereits auf Mindestlöhne von 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten Deutschlands verständigt. Das Bundesarbeitsministerin muss den Mindestlohn per Rechtsverordnung in Kraft setzen.

Der neue Mindestlohn gilt bereits von Mai dieses Jahres an. Die Mindestlöhne sollen bis zum November 2012 auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten angehoben werden.

Sofern der Mindestlohn von Tariflöhnen unterschritten werden sollte, hat der Zeitarbeiter Anspruch darauf, den gleichen Lohn zu erhalten wie die Stammbelegschaft, wenigstens aber den Zeitarbeits-Mindestlohn. In der Branche sind rund 800 000 Menschen beschäftigt. epd/ND

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