Wer den vierbeinigen Liebling mit auf Reisen nehmen will
Reiserecht
Innerhalb der EU gilt seit 3. Juli 2004 die Verordnung der EU Nr. 998/2003 »über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken«. Sie regelt die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen bei Reisen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU oder bei der Einreise aus Drittländern außerhalb der EU.
Wer innerhalb der EU reist, benötigt für seinen Vierbeiner einen EU-Heimtierausweis. Er dient als Nachweis der überall erforderlichen Tollwut-Impfung. Als Beweis, dass Hund und Heimtierausweis zusammengehören, ist ein elektronischer Mikrochip notwendig. Allerdings reicht in den meisten Ländern (Ausnahmen sind Großbritannien, Malta und Irland) bis 3. Juli 2012 auch noch eine Tätowierung. Die Tätowierungs- bzw. Mikrochipnummer werden im Heimtierausweis eingetragen.
Liegt bereits ein Heimtierausweis vor, muss überprüft werden, ob die Tollwutimpfung noch gültig ist. Für Großbritannien, Schweden, Malta und Irland können zusätzlich zur Tollwutimpfung weitere Nachweise verlangt werden, etwa ein Tollwut-Antikörpertest und der Nachweis über Behandlungen gegen Zecken und Bandwürmer.
Die Bestimmungen für die Einreise in Nicht-EU-Länder, sogenannte Drittländer, sind sehr unterschiedlich und sollten vorher eingehend studiert werden. Wichtig ist dabei vor allem die Unterscheidung, ob das Reiseziel ein »gelistetes Drittland« oder »nicht gelistetes Drittland« ist. Je nach Zugehörigkeit zu diesen beiden Gruppen gelten zum Teil sehr unterschiedliche Einreisebestimmungen für Hunde. Die genauen Einreisebedingungen sind im Internet nachzulesen unter
ec.europa.eu/food/animal/liveanials/pets
Für das Reisen mit Haustieren per Auto, Bahn und Flugzeug gelten spezielle Vorschriften. Abhängig von der Größe müssen Vierbeiner in einer Transportbox, mit Autogurten oder Leine gesichert sein und einen Maulkorb tragen. Die Deutsche Bahn lässt kleine Hunde (bis zur Größe einer Katze) kostenlos in einem Transportbehälter mitfahren. Für größere Hunde wird im Normaltarif der halbe Fahrpreis fällig. Zusätzlich gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. Wer mit dem Haustier per Bahn ins Ausland fahren will, sollte sich über die erheblich abweichenden Bestimmungen der jeweiligen Bahngesellschaften informieren.
Flugreisen mit dem Haustier sollten frühzeitig geplant werden. Kleinere Tiere dürfen als Handgepäck im Transportbehälter oder einem Reisekorb mit in die Kabine. Dafür stehen aber nur begrenzte Plätze zur Verfügung. Größere Tiere (über fünf Kilogramm) reisen als Übergepäck im Frachtraum.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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