Fußball-WM: Fernsehen während der Arbeitszeit?
Der Vorfall kann auch jedes andere sportliche oder kulturelle Ereignis betreffen – in diesem konkreten Fall aber war es die Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer 2010 in Südafrika.
Eigens hierfür hatte ein Verkäufer im Verkaufsraum einen Fernseher aufgestellt, damit sich die Kunden über das WM-Geschehen live informieren können – und natürlich auch, um damit Kunden anzulocken.
Auch der Verkäufer schaute sich während seiner regulären Arbeitszeit und ohne Erlaubnis seines Arbeitgebers ein WM-Spiel an. Daraufhin wurde er von seinem Arbeitgeber wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Aufgaben fristlos gekündigt. Dagegen klagte der Verkäufer.
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main gab dem Kläger Recht. Das Verhalten, so begründete das Gericht seine Entscheidung, rechtfertige keine fristlose Kündigung (Urteil vom 9. Februar 2011, Az. 7 Ca 4868/10). Bei dem hohen Stellenwert einer Fußball-Weltmeisterschaft in unserer Gesellschaft sei das Verhalten des Verkäufers als »sozialadäquat« anzusehen. Zumindest hätte der Arbeitgeber vor dem Ausspruch der Kündigung den Arbeitnehmer abmahnen müssen. Dies aber war unterlassen worden. joh
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