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Herr Faber will lieber in Deutschland bleiben

Verurteilter SS-Mörder wird nicht an Niederlande ausgeliefert – der »Führer« hält die Hand über ihn

  • René Heilig
  • Lesedauer: 3 Min.
Weil Klaas Carel Faber, ein in den Niederlanden verurteilter SS-Mörder, keine Auslieferung wünscht, kann er weiter unbehelligt im bayerischen Ingolstadt leben. Das entschied die Münchner Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch.

Der in den Niederlanden wegen Nazi-Verbrechen zu lebenslanger Haft verurteilte Klaas Carel Faber wird von der Bundesrepublik Deutschland nicht ausgeliefert. Der nette Nachbar Herr Faber, heute 88 Jahre alt, war 1947 von einem holländischen Sondergerichtshof zum Tode verurteilt worden. Man befand ihn schuldig, in mindestens drei Fällen an Exekutionen von holländischen Widerstandskämpfern beteiligt gewesen zu sein. Das Urteil wurde später in lebenslange Haft abgeändert. Doch so lange blieb Faber nicht in seiner Zelle. 1952 gelang ihm zusammen mit sechs anderen Gefangenen die Flucht aus dem holländischen Gefängnis in Breda nach Deutschland. Die »Bredaer Sechs« hatten Unterstützung durch alte Kameraden und deutsche Polizisten.

1957 lehnte das Düsseldorfer Landgericht eine Verhandlung gegen den »Spätheimkehrer« ab. Vier Jahre später zog Faber aus dem Ruhrgebiet nach Ingolstadt, arbeitete bei Autohersteller Auto Union (heute Audi) und genießt nun seit einigen Jahrzehnten seine Rente – in die mit ziemlicher Sicherheit auch die Jahre seines »Wehrdienstes« bei der Waffen-SS einfließen.

2004 ersuchte EU-Partner Niederlande die deutsche Justiz um Übernahme der Strafvollstreckung, doch das Landgericht Ingolstadt berief sich auf die Entscheidung der Düsseldorfer Richter. Faber blieb ein freier Mann. Daran änderte sich auch nichts, nachdem die Ludwigsburger Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen erfolglos Fakten über die SS-Vergangenheit Fabers beisteuerte. Der hatte Wachdienst im KZ-Westerbork. Über das Lager wurden Zehntausende niederländische Juden – auch Anne Frank und ihre Familie – in deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert. Später war Faber im Rahmen der Aktion »Silbertanne« direkt am Gefangenenmord beteiligt.

Nach Ludwigsburg intervenierte das Simon Wiesenthal Center. Auf seiner Fahndungsliste steht Faber auf Platz fünf der international gesuchten NS-Verbrecher. 150 Anwälte des israelischen Justizministeriums und der Jerusalemer Shoah-Gedenkstätte Yad Vashem verlangten von der deutschen Justiz, Recht zu sprechen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) griff ein. Sie ersuchte ihre bayerische Länderkollegin Beate Merk (CSU), die Angelegenheit zu prüfen. Doch Merk reagierte »zurückhaltend«. Es müssten erst »neue, bislang nicht bekannte Tatsachen« vorliegen, um das niederländische Urteil vollstrecken zu können. Am 25. November 2010 hatten die Niederlande einen Europäischen Haftbefehl gegen Faber erlassen.

Doch dies bleibt offenbar folgenlos für Faber. Und das ist rechtens. Denn der Ex-SS-Mann steht noch immer unter dem Schutz Hitlers. Durch die freiwilligige Meldung zur Waffen-SS hatte er – wie sein Bruder – die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Geregelt wurde dies durch einen noch heute geltenden – und schon mehrmals zur Vereitlung von Strafverfolgung genutzten – »Führer-Erlass« Hitlers aus dem Jahr 1943.

Die Stadt Ingolstadt prüfte jetzt erneut die Frage der Staatsangehörigkeit Fabers und kam Anfang März abermals zum Schluss, dass Faber deutscher Staatsangehöriger sei. Nach dem »Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen« ist die Auslieferung eines Deutschen »zum Zwecke der Strafvollstreckung« nur zulässig, wenn der Betroffene dem zustimmt. Herr Faber möchte aber lieber in Deutschland bleiben.

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