Da sei gutes Recht vor
Kommentar von Uwe Kalbe
Es ist nichts Besonderes, das der als überdurchschnittlich besonnen geltende Innenminister da vorschlägt. Und neu ist es schon gar nicht. Der Einsatz der Bundeswehr im Landesinneren über die jetzt schon geregelten Möglichkeiten hinaus – etwa »bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer«, wie es im Grundgesetz heißt – kehrt regelmäßig in die politische Debatte zurück. Und von einem Intermezzo mit SPD-Minister Otto Schily in rot-grünen Regierungszeiten abgesehen, steht die Union damit ziemlich allein auf weiter Flur. In der Opposition hat auch die SPD zur Vernunft zurückgefunden.
Die Warnungen vor dem erleichterten Einsatz der Armee scheinen nur auf den ersten Blick ein Streit um des Kaisers Bart. Es ist nicht egal, ob mit polizeilichen oder militärischen Mitteln gegen Kräfte vorgegangen wird, die als terroristisch oder Gefahr für die Bevölkerung oder umstürzlerisch eingestuft werden. Man kann es gerade am Fall der offenbar auch von Bundeswehrsoldaten getöteten, gewalttätigen Demonstranten in Afghanistan studieren. Militär fällt nicht viel mehr ein im Angesicht einer marodierenden Menge, als der Schusswaffengebrauch. Hinzu kommt die Ungewissheit, wann ein Gegenmittel als angemessen betrachtet wird, denn diese Entscheidung folgt immer einer auch politisch motivierten Einschätzung. Da sei das gute Recht vor. Und mit der FDP ein von verärgerten Wählern derzeit zur Vernunft verurteilter Teil der Koalition.
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