Hausaufgaben für den Innenminister
Grundrechte-Report 2011: Der deutsche Staat als Gesetzesbrecher
Welche konkreten Straftaten die Antifa und andere Initiativen in Heidelberg planten, haben die Staatsorgane nach der Darstellung des Grundrechtereports 2011 bis heute nicht verraten. Nur bei konkreter Gefahr aber wäre der Einsatz des Polizeispitzels Simon Bromma gerechtfertigt gewesen. Martin Heiming, der Vorsitzende des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, hält es für plausibler, dass der Einsatz »letztlich pauschal gegen die Antifa in Heidelberg gerichtet« gewesen sei. Dies aber bedeute »eine schwere Verletzung des aus den Erfahrungen der Nazizeit abgeleiteten Gebots der strikten Trennung von Polizei und Geheimdienst«.
Zum 15. Mal haben Bürger- und Menschenrechtsorganisationen den Grundrechte-Report vorgelegt. Dabei handele es sich um »ein notwendiges Gegengewicht« zu den jährlichen Verfassungsschutzberichten, schreiben die Herausgeber. Denn darin werden die Verstöße des Verfassungsschutzes und anderer Staatsorgane gegen geltendes Recht aufgelistet. Wie die frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Renate Jaeger, bei der Vorstellung in Karlsruhe sagte, seien die Grundrechte auch in gefestigten Demokratien wie Deutschland gefährdet.
So werde unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung die lückenlose Überwachung der Bevölkerung vorangetrieben. 17 neue Gesetze habe es gegeben, um so genannte Sicherheitslücken zu stopfen, schilderte Heiming und sprach von einer »Schieflage der Menschenrechte in Deutschland«.
Positiv sei zu vermelden, »dass der Schutz der Grundrechte heute vermehrt auch von europäischen und internationalen Normen und Gesetzen ausgeht«, schreiben die Humanistische Union, Pro Asyl und ihre Mitstreiter. Zum Beispiel habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den laxen Umgang Deutschlands mit dem absoluten Folterverbot gerügt, und die EU schütze das Recht auf Familie von Migranten.
Die deutschen Staatsorgane können aus dem neuen Report einiges lernen. Etwa das: »Der Verfassungsschutz hat die Verfassung zu schützen und nicht die Regierung vor unbequemen Abgeordneten und deren Wählern.« Zu diesem Schluss kommt Autor Burkhard Hirsch in dem Kapitel zur jahrzehntelangen Überwachung von Bodo Ramelow, dem Fraktionsvorsitzenden der Thüringer LINKEN. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts komme es nicht darauf an, was Ramelow selbst wolle oder denke, sondern sein politischer Einfluss und Umgang reichten schon aus, um ihn zu beobachten und Dossiers über ihn anzulegen.
»Der Grundrechte-Report offenbart das krasse Versagen der Bundesregierung beim Schutz der Bürgerrechte«, sagte Jan Korte vom Fraktionsvorstand der LINKEN im Bundestag. Er empfahl Innenminister Hans-Peter Friedrich, »den Bericht als To-Do-Liste für sinnvolle Tätigkeiten im Amt sehen«. Kommentar Seite 4
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