Fitnessstudioverträge oft nachteilig – wegen völlig unzulässiger Klauseln

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Die Verbraucherzentrale Brandenburg ging kürzlich gegen unzulässige Klauseln in einem Sportstudiovertrag vor, die Kunden gleich mehrfach benachteiligen. »Beliebige Preiserhöhungen und Änderungen des Angebots sowie Verhinderung des Kündigungsrechts bei Krankheit sind in den meisten Verträgen zu finden«, stellt Juristin Sabine Fischer-Volk fest und kündigt an: »Gegen ungesetzliche Regelungen geht die Verbraucherzentrale mit Abmahnungen vor.«

Viele Verbraucher entschließen sich im Frühjahr, dem Winterspeck durch ein regelmäßiges Fitnesstraining zu Leibe zu rücken. Als auch Herr K. aus Potsdam sich deshalb über Preise und Vertragsbedingungen im Potsdamer Sportstudio »All sports one« im Persiusspeicher informierte, kamen ihm jedoch Bedenken.

Herr K. wandte sich daraufhin an die Verbraucherzentrale. Zu Recht, denn einige der Regelungen wurden dort als unzulässig eingeschätzt. »Wenn beispielsweise ein wichtiger Grund wie eine ärztlich bescheinigte Sportuntauglicheit auf Dauer vorliegt, muss das Fitnessstudio eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung akzeptieren«, betont die Verbraucherzentrale.

Statt der gesetzlich vorgeschriebenen Regelung bieten viele Studios ruhende Verträge an, die sich um die entsprechende Zeit verlängern sollen. Auch jene Regelungen zu beliebigen Preiserhöhungen und entschädigungslos hinzunehmenden Angebotsänderungen benachteiligen die Mitglieder unangemessen und sind daher unwirksam, so die Juristin Sabine Fischer-Volk

Um alle Kunden vor solchen Geschäftspraktiken zu schützen und einen Verzicht auf rechtswidrige Klauseln zu erreichen, mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg das Studio ab. Erfreulich ist, dass sich dieses nun verpflichtet hat, sich künftig und auch in bereits bestehenden Verträgen nicht mehr auf diese unwirksamen Bedingungen zu berufen.

»Melden uns jedoch Verbraucher künftig einen Verstoß gegen diese Verpflichtung, wird die Verbraucherzentrale eine Vertragsstrafe einfordern«, so die Verbraucherschützerin.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung können neben dauerhafter Sportuntauglichkeit auch eine Schwangerschaft, die Einberufung zum Wehrdienst oder wesentliche Leistungsänderungen des Studios bei Öffnungszeiten und Trainingsangeboten sein. Unwirksam sind auch Regelungen zur automatischen Erhöhung des Beitrages bei allgemein steigenden Preisen. Denn Preiserhöhungen müssen stets nachvollziehbar und angemessen sein. Außerdem sollten Mitglieder den Beitrag nicht etwa weiterzahlen, wenn das Studio wie bei Renovierung oder in den Ferien für Tage oder Wochen schließt; stattdessen kann dann der Mitgliedsbeitrag gemindert werden.

»Sportbegeisterte sind gut beraten, sich wie Herr K. bereits vor Vertragsschluss zu vergewissern, ob die vertraglichen Regelungen fair und rechtskonform sind«, empfiehlt die Juristin Fischer-Volk. Dabei hilft auch der Ratgeber »Fitnessstudios – Auswahl und Vertrag« der Verbraucherzentralen zum Preis von 4,90 Euro, der in jeder Beratungsstelle erhältlich ist und zuzüglich Porto- und Versandkosten unter www.vzb.de oder am Termintelefon bestellt werden kann.

Verbraucherberatungsstellen: Terminvereinbarung unter (01805) 00 40 49 montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr (deutsches Festnetz 14 ct/ min, mobil max. 42 ct/min), am Beratungstelefon unter (09001) 775 770 montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr (deutsches Festnetz 1 Euro/ min, Mobilfunk abweichend).

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