Ignorierte Verteidigungsschrift

Ein Papier in Baden-Württembergs Landesarchiv bestätigt den Justizmord in Joseph Süß Oppenheimer

  • Julia Giertz, dpa
  • Lesedauer: 3 Min.
Ein historisches Kleinod hat das Landesarchiv Baden-Württemberg kürzlich erworben. Es wirft ein Schlaglicht auf den von antijüdischen Ressentiments geprägten politischen Prozess gegen den Hofrat Joseph Süß Oppenheimer im Jahr 1738.
Eine Ausfertigung der Verteidigungsschrift
Eine Ausfertigung der Verteidigungsschrift

Stuttgart. Am 4. Februar 1738 strömten tausende Stuttgarter Bürger auf den Pragsattel, um einem grausamen Spektakel beizuwohnen: An diesem Tag wurde der jüdische Finanzrat Joseph Süß Oppenheimer am Galgen hingerichtet. Seine in einem Käfig baumelnde Leiche wurde noch sechs Jahr lang zur Schau gestellt, um eine ehrbare Bestattung zu verhindern. Dies war der Endpunkt eines von antijüdischen Ressentiments geprägten politischen Prozesses. Ein vom Landesarchiv Baden-Württemberg jüngst erworbenes Schriftstück bestätigt diese Bewertung.

Es ist die Verteidigungsschrift für Oppenheimer, Berater des württembergischen Herzogs Karl Alexander, die von einem Tübinger Juristen verfasst und dem Gericht vorgelegt wurde. Besondere Brisanz erhält das bereits als Abschrift vorhandene Werk dadurch, dass es keine Randvermerke oder Bearbeitungsspuren der Richter enthält. »Dies bestätigt, dass sich das Gericht gar nicht juristisch mit dem Vorgang beschäftigt hat«, erläutert der Präsident des Landesarchivs, Robert Kretzschmar, am Dienstag in Stuttgart.

Die Richter haben die Verteidigungsschrift aus den Unterlagen herausgenommen – aus Angst, dass doch noch Argumente zugunsten des Angeklagten gefunden werden könnten, vermutet Kretzschmar. Weitere Hinweise auf ein unfaires Verfahren: Oppenheimer wurde ein eigener Anwalt ebenso verweigert wie eine Berufung. Zudem wurde das Volk dazu aufgerufen, Oppenheimer bei Gericht zu denunzieren. Genau 607 Menschen folgten diesem Appell, auch weil sie dem Juden Einfluss und herausgehobene Stellung neideten. Kretzschmar: »Es war wirklich ein Justizmord.«

Der Schutzpatron starb

Die Anklage stand auf wackligen Füßen. Erst wurden dem Mittdreißiger, der wohl einen freizügigen Lebensstil führte, unberechtigte Einnahmen und Sexualdelikte vorgeworfen. »Da eierten die fürchterlich herum«, sagt Kretzschmar. Später einigte sich das Gericht darauf, Oppenheimer wegen »an Herren und Leuten verübter verdammlicher Misshandlung« zum Tode zu verurteilen. »Es ging nicht darum, Recht zu sprechen, sondern mit der Politik Karl Alexanders und seines Beraters abzurechnen«, folgert der Archivleiter. Allerdings gibt es bei der Beurteilung des Falles kein Schwarz und Weiß, denn Karl Alexander war ein absolutistischer Herrscher mit einem Faible für Juwelen, der den Haushalt auf Kosten von höherer Beamtenschaft und Bürgertum sanieren wollte.

Die in ihren Privilegien und Rechten beschnittene Oberschicht nahm Karl Alexander neben dem Eintreiben von Steuern auch übel, dass er als landfremder Katholik im protestantischen Württemberg an die Macht gekommen war.

Oppenheimer hatte schon Monate vor seiner Festnahme gemerkt, dass sich die Stimmung gegen ihn wendete, und um seine Entlassung gebeten – allerdings vergeblich. Nachdem der Finanzexperte durch den Tod des Herzogs auch noch seinen Schutzpatron verloren hatte, konnte er dem Gefängnis nicht mehr entkommen.

Machwerk der Nazis

Seine Geschichte hat Kulturschaffende immer wieder inspiriert. Der für seine Märchen bekannte Dichter Wilhelm Hauff (1802-1827) verarbeitete den Stoff zu der Novelle »Jud Süß«. Der jüdische Schriftsteller Lion Feuchtwanger schuf in den 1920er Jahren einen gleichnamigen Roman, in dem er sich anhand der historischen Ereignisse mit dem Antisemitismus der Weimarer Zeit auseinandersetzt.

In der Nazi-Zeit entstand, von Nazi-Propagandaminister Joseph Goebbels persönlich betreut, der antisemitische Film »Jud Süß«. Das Machwerk ist der Öffentlichkeit – ähnlich wie Hitlers »Mein Kampf« oder Leni Riefenstahls Filme über die Olympischen Spiele oder die Reichsparteitage der NSDAP – nicht frei zugänglich. Es kann nur mit Einführung gezeigt werden.

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