Wenn ein Betriebsteil ins Ausland verlagert wird
Arbeitsrecht
Wird ein Betrieb ganz oder teilweise per Vertrag auf einen neuen Eigentümer übertragen, richten sich die Rechte der Arbeitnehmer nach der Regelung über den Betriebsübergang in § 613a BGB. Deren Kernaussage: Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen, beide Vertragspartner haben sich daran zu halten. Auch bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge muss der neue Arbeitgeber zumindest für die nächsten 12 Monate in der Regel respektieren, wobei es durch bereits bestehende Vereinbarungen beim neuen Arbeitgeber Abweichungen geben kann.
Der Fall: Einem Vertriebsingenieur war wegen Betriebsstilllegung gekündigt worden. Dies wäre als ein dringender betrieblicher Grund anzusehen gewesen, der eine Kündigung erlaubt. Anlass der Kündigung war indes, dass der Teil des Betriebes, in dem der Mann arbeitete, in die Schweiz verlagert werden sollte – und damit in einen 60 km entfernten neuen Standort. Auch das Mutterunternehmen des Konzerns saß dort. Maschinen und andere Produktionsmittel wurden umgehend in die Schweiz gebracht. Dem Ingenieur war dort auch ein neuer Arbeitsvertrag angeboten worden, den er abgelehnt hatte. Stattdessen reichte er Kündigungsschutzklage ein, da der Betrieb, für den er arbeitete, aus seiner Sicht nicht stillgelegt worden war.
Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitgeber sich hier nicht auf eine Betriebsstilllegung berufen könne. Der Betriebsteil sei auf ein Schweizer Unternehmen übertragen worden. Da für den Arbeitsvertrag deutsches Recht maßgeblich sei, müsse auch die Frage nach Betriebsübergang oder -stilllegung nach deutschem Recht beantwortet werden. Danach liege hier ein Betriebsübergang vor und die Kündigung sei nicht durch dringende betriebliche Gründe gerechtfertigt.
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 2011, Az. 8 AZR 37/10
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.