Durch alle Instanzen zu gleichem Lohn
IG Metall fordert die Umsetzung des Equal-Treatment-Grundsatzes in Deutschland
Bei ihrem Engagement zur Durchsetzung gleicher Löhne und Arbeitsbedingungen für die bundesweit rund eine Million Leiharbeiter will sich die IG Metall auch von den »Nebelkerzen« und der »Verzögerungstaktik« aus den Reihen der Zeitarbeitslobby nicht irritieren lassen. Dies bekräftigte der Justiziar der Gewerkschaft, Thomas Klebe, am Donnerstag in Frankfurt am Main. Klebe bezog sich damit auf die Folgen einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Ende 2010, die dem christlichem Zeitarbeitsgewerkschaftsverband (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen hatte. »Die CGZP war nie eine Gewerkschaft und ihre Verbände haben keine Mitglieder«, kommentierte der Jurist Versuche im Umfeld von Zeitarbeitsfirmen, die Unwirksamkeit ihrer Tarifverträge in Frage zu stellen, weil die CGZP in der Vergangenheit möglicherweise doch eine Gewerkschaft gewesen sein könnte.
Betroffene Leiharbeiter könnten nun mit Hilfe der IG Metall Löhne und Sozialversicherungsbeiträge nachfordern, sagte Klebe. Die geltend gemachten Ansprüche der Sozialversicherungsträger rückwirkend bis 2006 summierten sich auf 600 Millionen Euro pro Jahr. Wenn nun die betroffenen Zeitarbeitsfirmen darüber klagten, dass sie daran pleite gehen könnten, dann müsste ihnen klar sein, dass sie von Anfang an ein besonderes Risiko eingegangen seien. Wer ein Geschäftsmodell auf unseriöse, sittenwidrige Löhne und Zockerei aufbaue, habe sich die Probleme selbst eingebrockt.
Neben der Unterstützung individueller Klagen mischt sich die IG Metall auch in die aktuelle Diskussion um die Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein. Auslöser hierfür waren die öffentliche Debatte um konzerninterne Leiharbeit bei der Drogeriekette Schlecker und eine EU-Zeitarbeitsrichtlinie vom November 2008. Im Gegensatz zur EU-Richtlinie, die im Wesentlichen gleiche Arbeitsbedingungen für alle anstrebe, lasse deren deutsche Umsetzung etwa bei befristeten Leiharbeitsverträgen Abweichungen vom Equal-Treatment-Grundsatz zu. Unter diesem Begriff werden die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zusammengefasst, also etwa Fragen der Arbeitszeit, Ruhepausen, Nachtarbeit und Urlaubsansprüche.
Weil dies eindeutig gegen Europarecht verstoße, will die IG Metall nach Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember über einzelne Klagen durch alle Arbeitsgerichtsinstanzen den Equal-Treatment-Grundsatz zum Durchbruch verhelfen und notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. »Die Arbeitgeber haben begriffen, dass wir es damit ernst meinen«, so Klebe.
So habe die IG Metall bislang bundesweit bereits für über 500 Betriebe in ihrem Organisationsbereich Vereinbarungen erreicht, die eine faktische Gleichstellung von Leiharbeitern und teilweise auch Quoten zur Beschränkung ihres Anteils an der Gesamtbelegschaft gebracht hätten. Wie dringend die Problematik sei, zeige sich daran, dass Leiharbeiter mit knapp 1400 Euro Bruttomonatseinkommen nur halb so viel verdienten wie vergleichbare Arbeitskräfte der Stammbelegschaften. Dadurch gingen dem Staat und den Sozialkassen Jahr für Jahr Einnahmen in Höhe von rund sieben Milliarden Euro verloren.
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