Übergabe des Schreibens an Ehepartner
Kündigung
Die als Assistentin der Geschäftsführung angestellte Frau war am 31. Januar 2008 mit ihrem Chef in Streit geraten. Als sie schließlich ihren Arbeitsplatz verließ, sprach der Arbeitgeber ihr noch am gleichen Tag die Kündigung zum 29. Februar 2008 aus. Damit die Kündigungsfrist auch eingehalten werden kann, ließ der Chef das Kündigungsschreiben per Boten zum Ehemann der Klägerin an dessen Arbeitsplatz in einen Baumarkt bringen.
Die Frau bestätigte den Erhalt der Kündigung. Aber ihr Ehemann habe ihr das Schreiben erst einen Tag später – am 1. Februar – überreicht. Daher sei die Kündigungsfrist fehlerhaft. Ihr Arbeitgeber hätte sie somit erst zum 31. März kündigen dürfen.
Das BAG sah dies jedoch anders. Der Arbeitgeber habe das Kündigungsschreiben fristgemäß an den Ehemann als Empfangsboten der Beschäftigten zugestellt. Es spiele auch keine Rolle, dass das Kündigungsschreiben dem Ehemann an seinem Arbeitsplatz überreicht wurde. Dies sei zulässig, so das BAG. epd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.