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Keine Abfindung für Rentner

Bundesgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Arbeitnehmern mit einer befristeten Erwerbsminderungsrente darf eine Abfindung verweigert werden. Sie würden dadurch nicht unmittelbar benachteiligt, so das Bundesarbeitsgericht. (Az. 1 AZR 34/10). Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes ab, der nach einem Arbeitsunfall mehrere Jahre eine Erwerbsminderungsrente bezog und nach seiner Kündigung auf eine Sozialplanabfindung gepocht hatte. Der Arbeitnehmer befinde sich nach Ansicht der obersten Arbeitsrichter nicht in einer vergleichbaren Lage mit den vom Sozialplan begünstigten Mitarbeitern. Mit Sozialplanleistungen werden wirtschaftliche Nachteile ausgeglichen, die Beschäftigte durch den Arbeitsplatzverlust haben.

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