Eine Schneise mitten im Windpark

Im Erzgebirge gibt es Streit um den Verlauf der OPAL-Gasfernleitung

  • Hendrik Lasch, Bautzen
  • Lesedauer: 3 Min.
Auf dem Erzgebirgskamm wurde die Erdgasfernleitung OPAL durch einen Windpark verlegt – trotz Bedenken der Betreiber. Mit dem Streit muss sich jetzt Sachsens OVG befassen.

Der Saidenberg im Erzgebirge ist eine windreiche Gegend – wie geschaffen für die Stromerzeugung. Seit 17 Jahren drehen sich dort Rotoren; die Anlage, in der 25 Windräder mit 41 MW Leistung stehen, ist ein »Vorzeige-Windpark«, sagt Geschäftsführer Dirk Unger. Seit zwei Jahren aber leidet er unter heftigen Turbulenzen. Die sind bis ins entfernte Bautzen zu spüren.

Das dortige Oberverwaltungsgericht (OVG) verhandelt seit gestern im Streit zwischen den Windmüllern und dem Unternehmen Wingas, das die Erdgastrasse OPAL errichtet. Die führt auf 480 Kilometern Länge von der Ostsee aus quer durch Ostdeutschland – auf zwei Kilometern durch den Windpark. Im Sommer 2007 bestätigte die Landesdirektion Chemnitz entsprechende Planungen, obwohl es sich bei dem Areal um ein Vorranggebiet für Windkraft handelt und die Windmüller schwerwiegende Bedenken geäußert hatten.

Die bekräftigte Unger auch gestern. Er sorgt sich um die Sicherheit für den Fall, dass Windräder bei Stürmen beschädigt werden und abstürzende Teile die Pipeline treffen. Vor dem Hintergrund fürchten die Betreiber auch, dass sie künftig Sicherheitsabstände von bis zu 200 Metern zur Trasse einhalten müssen. Dann könnten sechs neue Windräder nicht gebaut werden. Insgesamt sei das »Re-Powering«, also der Ersatz kleinerer durch größere Windräder, gefährdet.

Bevor der Fall das OVG erreichte, hatte er bereits Kreise gezogen. Im Bundestag befasste sich der Petitionsausschuss damit – und erkannte keine Hinweise darauf, warum die Trasse unbedingt durch den Windpark verlaufen müsste. Die Gewinnung von Windstrom sei »aus ökologischen und finanziellen Gründen zudem vorzugswürdig«. Einen Eilantrag aber hatte das OVG abgelehnt. Wingas durfte bauen, wenn auch auf eigenes Risiko. Jetzt sind die Rohre verlegt und befinden sich, wie gestern zu hören war, im Probebetrieb.

Das erschwert einen Vergleich, den Gerichtspräsident Erich Künzler vorschlug. Er regte an, Wingas könne auf Haftungsansprüche verzichten und Schadenersatz zahlen. Unger wollte darauf zunächst nicht eingehen und verwies auf Auswirkungen auf Miteigentümer von Windrädern und stark abweichende Vorstellungen zur Höhe der Entschädigung. Das Gericht brachte zudem eine Umverlegung der Trasse ins Spiel, etwa an die Grenze des Windparks, wo der Energiekonzern RWE eine Pipeline verlegen will. Diesen Vorschlag wischte wiederum Wingas vom Tisch und verwies auf Kosten in zweistelliger Millionenhöhe.

Unger drängt Wingas zu Entgegenkommen: »Sie sind in einen bestehenden Betrieb eingedrungen.« Kritik richtet er aber auch an die Behörden: »Es kann nicht Anliegen von Planungsverfahren sein, die Bürger solchen Problemen auszusetzen.« Um eine Einigung vorabzubringen einigten sich die Parteien dann doch noch auf ein Mediationsverfahren vor Gericht.

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