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»Lex Vattenfall« gebilligt

Bundestag beschließt umstrittenes CCS-Gesetz

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Speicherung von Kohlendioxid soll in Deutschland erlaubt werden – zumindest zu Forschungszwecken. Am Donnerstagnachmittag stimmten die Abgeordneten des Bundestags gegen die Stimmen von LINKEN, Grünen und SPD in 2. Lesung für das neue Gesetz zur Abspaltung und Speicherung des Treibhausgases. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor.

Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zurück: Alle EU-Länder müssen ein Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid vorlegen und bis Mitte 2011 umsetzen. Die Richtlinie sieht allerdings auch die Möglichkeit vor, mittels Gesetz die CO2-Verpressung zu verbieten.

Die Bundesregierung aber will die Technologie erproben. Kohlendioxid, das etwa bei der Produktion von Strom aus Kohlekraftwerken entsteht, könnte abgespalten und unterirdisch beispielsweise in ehemaligen Gaslagern verpresst werden, um weniger des schädlichen Gases in die Atmosphäre zu entlassen. In Deutschland wird diese Technologie vermutlich nie großflächig bei der Energieherstellung eingesetzt, da sie zu teuer ist und Deutschland stattdessen in Erneuerbare investiert. Die Wirtschaft erhofft sich allerdings einen Export der Technologie.

Wahrscheinlicher ist der Einsatz in Deutschland bei Großindustrien wie Zementwerken, da auch dort Kohlendioxid entsteht. Politiker aus der FDP gehen davon aus, dass eine Reduzierung der Emissionen um 95 Prozent bis 2050 – wie sie die Bundesregierung plant – nicht ohne CCS möglich ist. Sie fürchten zudem eine Abwanderung der Industrien ins Ausland.

In Kanada verbinden Unternehmen die CCS-Technologie mit der Förderung von Öl: Um Restmengen aus den Lagern zu pressen, wird von unten Kohlendioxid eingeleitet, das das Öl nach oben drückt. Gleichzeitig werden die frei werdenden Lager genutzt, um das Treibhausgas zu speichern. Allerdings sorgte im Januar ein Fall für Aufsehen: Seit zehn Jahren pumpt die Firma Cenovus Kohlendioxid in den Boden des Weyburn-Ölfeldes. In Weyburn wurden regelmäßig tote Tiere gefunden, Bewohner berichteten von einem erhöhten Algenwachstum und Explosionen. Einer Untersuchung zufolge lag dies an einem Leck im CO2-Lager.

In Deutschland sind vor allem drei Bundesländer von dem Gesetz betroffen: Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg. Während die CDU-geführten Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen die CO2-Speicherung ablehnen, ist mit dem Vattenfall-Projekt in Schwarze Pumpe in Brandenburg die Erforschung der Technologie am weitesten voran geschritten. Die rot-rote Landesregierung will daher, dass entweder alle Bundesländer in die Pflicht genommen werden oder keines, um nicht der CCS-Buhmann der Republik zu werden. Wolfgang Neškovic, Justiziar der LINKEN forderte die Landesregierung jetzt umgehend zum Handeln auf.

Durchgesetzt haben sich die CDU-Länder – und damit auch das Bundesumweltministerium unter Norbert Röttgen (CDU): Einzelne Bundesländer können nun Flächen ausweisen, auf denen die Erforschung explizit erlaubt oder explizit verboten ist. Schleswig-Holstein bereitet bereits ein entsprechendes Landesgesetz vor.

Zahlreiche Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen in den betroffenen Regionen protestieren gegen die CO2-Lagerung. Sie fürchten, dass Gas ausströmen und durch den Überdruck in den salinen Schichten unter der Erde Salzwasser ins Trinkwasser gelangen könnte.

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