Trinkwasseranlage im Heim regelmäßig kontrollieren
Hygiene
Ein Bewohner des städtischen Seniorenheims war an einer durch Bakterien hervorgerufenen Lungenentzündung gestorben. Wasserproben ergaben, dass die Trinkwasseranlage des Heims von Legionellen befallen war. Der kommunale Träger des Heims hatte alle einschlägigen Vorschriften ignoriert (Trinkwasserverordnung, Heimgesetz) und die Anlage nicht regelmäßig kontrollieren lassen. Angehörige des Verstorbenen verklagten den Heimträger auf Zahlung von Schmerzensgeld. Das stehe dem Betroffenen zu, entschied das Kammergericht in Berlin (Az. 11 U 44/09), denn das Versäumnis des Gebäudeeigentümers habe die Infektionsgefahr deutlich erhöht
Die Trinkwasseranlage müsse kontinuierlich überwacht werden. Zwar treffe es zu, dass man eine Kontamination der Trinkwasseranlage mit Legionellen »nicht mit letzter Sicherheit« ausschließen könne. Das ändere aber nichts an der Kontrollpflicht des Gebäudeeigentümers. Er sei für die Trinkwasserinstallation verantwortlich.
Heimbewohner müssten es nicht hinnehmen, dass ein Senioren- oder Pflegeheim nach dem Motto »Alles oder Nichts« überhaupt keine hygienische Kontrolle durchführe beziehungsweise Vorsorge treffe. Durch regelmäßige Inspektionen könne man die Kontamination mit Legionellen zumindest früher feststellen und sie durch Gegenmaßnahmen so reduzieren, dass das Infektionsrisiko sinke.
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