Keine Strafe für CSU wegen Umfrage
Bundestagsverwaltung spricht nur Ermahnung aus
München (dpa/ND). Die umstrittenen Meinungsumfragen der bayerischen Staatskanzlei haben der CSU eine Ermahnung des Bundestagspräsidenten eingebracht – finanzielle oder rechtliche Sanktionen gibt es aber nicht. Die Bundestagsverwaltung hat keinen Verstoß gegen das Parteiengesetz festgestellt, wie sie am Freitag mitteilte.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ermahnte in einem Brief allerdings sowohl Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) als auch seinen Amtskollegen aus Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD). Die Staatskanzleien sollten den »Anschein einer Verquickung staatlichen Regierungshandelns mit Aufgaben und Tätigkeiten einer politischen Partei« bei künftigen Umfragen vermeiden. Lammert fordert »besondere Sorgfalt« bei Meinungsumfragen.
Die CSU reagierte erfreut, die SPD verärgert. Die von den Sozialdemokraten erhobenen Anschuldigungen seien »vollumfänglich entkräftet worden«, erklärte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt. SPD-Landtagsfraktionschef Markus Rinderspacher dagegen kritisierte die Bundestagsverwaltung und sprach von einem »abenteuerlichen« Ergebnis der Überprüfung.
Geheim gehaltene Ergebnisse
Die Vorgeschichte: Beide Staatskanzleien hatten parteipolitisch orientierte Meinungsumfragen in Auftrag gegeben. Die Schweriner Landesregierung hatte die Umfragen aber schnell veröffentlicht, so dass die anderen Parteien informiert waren. Die bayerische Staatskanzlei dagegen hielt die Umfragen über Jahre geheim. Das Hamburger Meinungsforschungsinstitut GMS gab sogar Empfehlungen zur Auseinandersetzung der CSU mit anderen Parteien.
Die SPD sah einen klaren Verstoß gegen das Parteiengesetz. Die Bundestagsverwaltung folgte dem nicht. Die Juristen kamen zu der Einschätzung, dass die CSU »zu keinem Zeitpunkt und auf keiner Ebene in den Besitz einer derartigen Studie gelangt sei und auch nicht auf andere Weise von dem Inhalt der Studien Kenntnis genommen habe«.
In der Tatsache, dass die Empfehlungen sich an CSU-Politiker richteten, sieht die Bundestagsverwaltung keinen Verstoß gegen geltendes Recht. Denn nach dem Parteiengesetz gebe es einen Unterschied, ob eine Partei eine Studie zur Kenntnis nimmt oder Regierungsmitglieder – auch wenn diese Politiker gleichzeitig Spitzenämter in ihrer Partei innehaben. Nach dem Parteiengesetz sei das »nicht mit einer Kenntnisnahme durch die Partei als Organisation gleichzusetzen«, heißt es in der Bundestagsmitteilung.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.