Berliner Mieterverein
Begründungsmittel für weitere Mieterhöhungen
Die Belastung der Berliner Haushalte stieg und steigt weiter an. Überdurchschnittlich stark kletterten die Mieten in den Altbauten mit Bezugsfertigkeit vor 1918. In guter Wohnlage, bei kleinen Wohnungen unter 40 Quadratmeter Wohnfläche sowie bei größeren Altbauten mit Wohnungen über 90 Quadratmeter war und ist ein überdurchschnittlicher Aufwärtstrend erkennbar.
So haben sich die Mittelwerte in den nach Wohnungsgröße, Baualter, Ausstattungsgrad und Wohnlage differenzierten Tabellenfeldern gegenüber 2009 in fast allen Feldern des Mietspiegels (nach oben) geändert. Auch bei der Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung (Zu- bzw. Abschläge) gibt es neue vermieterfreundliche Merkmale, so unter anderem »Hochwertiger Bodenbelag«, für den 50 Cent je Quadratmeter aufgeschlagen werden können.
Der Mietspiegel weist vor allem deshalb ständig steigende Miethöhen aus, weil bei der Ermittlung der Werte auch die Miethöhen für Neuvermietungen, egal ob Alt- oder Neubauten, in die Berechnungen einbezogen werden. Diese unterliegen keiner Beschränkung, abgesehen von sogenannten Wuchermieten, die als solche angesehen werden, wenn sie die Ortsüblichkeit »um mehr als 20 Prozent« übersteigen (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz). So ist bei einem Viertel aller freifinanzierten Berliner Wohnungen (das sind fast 300 000) im Mietspiegel 2011 ein Anstieg um mehr als zehn Prozent ausgewiesen, der jetzt natürlich das Maß für weitergehende Forderungen bei Mieterhöhungsverlangen ist.
Deshalb fordert der Berliner Mieterverein eine Beschränkung der Neuvertragsmieten. Auch die zulässige Erhöhung der Bestandsmieten sollte auf 15 Prozent in drei Jahren, jetzt sind es noch 20 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB), begrenzt werden. Das sind gute Forderungen der Mietervertreter im Interesse der Mieter. Doch die Frage ist, warum bei der Erarbeitung dieses Mietspiegels nicht mit aller Entschiedenheit darauf gedrungen wurde, Mietervereine waren doch daran beteiligt. Es heißt, dass sich diese Maßnahmen nur über eine Mietrechtsänderung im Bundestag bewerkstelligen ließen.
Was bringt der Mietspiegel nun den Mietern? Bei den Bestandsmieten soll er sie vor Mietforderungen schützen, die erheblich über den Durchschnittswerten bei den jeweils vergleichbaren Wohnungen liegen. Wenn das offensichtlich ist, können die Mieter widersprechen. Notfalls kommt es dann zu einer gerichtlichen Klärung. Bei Mietrechtsprozessen ist der Mietspiegel, bei einer Zustimmungsklage des Vermieters, die Grundlage für Entscheidungen.
Der Mietspiegel 2011 ist erhältlich bei den Beratungsstellen des Berliner Mietervereins oder im Internet unter
www.berliner-mieterverein.de
Den aktuellen Mietspiegel können Sie hier im PDF-Format herunterladen.
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