Ausstand abgesagt und angekündigt
Gericht untersagte Streik bei Flugsicherung
Aufatmen an den Flughäfen. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main gab am Mittwochabend dem Antrag der Deutschen Flugsicherung (DFS) statt und verbot der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) per einstweiliger Verfügung zu streiken. Der Grund ist, dass sich eine der Gewerkschaftsforderungen zum Eingruppierungstarifvertrag auf einen Passus im Manteltarifvertrag bezieht. Da letzterer aber nicht gekündigt ist, bestehe hier Friedenspflicht, und »die Unzulässigkeit auch nur eines der mit dem Arbeitskampf angestrebten Tarifziele führt zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks«, heißt es in der Mitteilung des Arbeitsgerichtes. Kein Streik also, und der Flugbetrieb am Donnerstagmorgen ging bundesweit normal und störungsfrei über die Rollbahn.
Die GdF ging gegen den Entscheid zwar in Berufung vor dem hessischen Landesarbeitsgericht (LAG), sagte aber den Streik am Abend ab. Die Gewerkschaft wollte für Fluggesellschaften, Passagiere und Mitarbeiter »Rechtssicherheit« schaffen, sagte der GdF-Vorstand Tarif und Recht, Markus Siebers, am Mittwochabend. Nach dem Ergebnis der Urabstimmung, in der sich über 96 Prozent der GdF-Mitglieder für den Streik entschieden hatten, hatten sich die Beschäftigten eine 24-stündige Ankündigungsfrist für Arbeitsniederlegungen auferlegt.
Die Arbeitgeberseite, die DFS, hatte ihren Antrag auf einstweilige Verfügung am späten Mittwochabend zurückgezogen. »Es gab durch die Absage des Streiks keine Eilbedürftigkeit mehr«, sagt Sprecherin Kristina Kelek gegenüber ND. Die DFS forderte die Gewerkschaft auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, und wollte neue Gesprächstermine anbieten. Man halte sich zudem die Möglichkeit offen, die Schlichtung anzurufen, so Kelek. Arbeitsrichterin Renate Bindung-Thiemann hatte in der Verhandlung am Mittwoch gesagt, dass sie eine Lösung des Konflikts ohne Schlichtung für unmöglich halte. Siebers bestätigte dem ND, dass ab Anfang nächster Woche erneut mit Streik gerechnet werden müsste. Er übte scharfe Kritik an Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), der seinerseits die Streiks in der Ferienzeit kritisiert hatte: »Er sollte sich mal im Vorfeld informieren oder mit den Betroffenen sprechen, bevor er sich äußert«, so Siebers. Da die DFS eine 100-prozentige Tochter des Bundes ist, ist Ramsauer indirekt der oberste Arbeitgeber. Die Lufthansa kündigte Schadenersatzforderungen gegenüber der GdF an. Siebers: »Sollen sie. Wir sehen dem gelassen entgegen.«
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