Beschreibung
Bauleistung
Die Bauleistungsbeschreibung erhält im Rahmen eines Bauvertrages vom Gesetzgeber eine herausragende Stellung. Ihre Funktion ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausführlich beschrieben. In § 7 Abschn. 1 heißt es: »Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.« Bauherren sollten darauf achten, dass die Baulesitungen so detailliert wie möglich beschrieben werden – vom Firmennamen bis zu einzelnen Produktnummern.
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