Berufsunfähigkeit – sieben Fakten, die Sie kennen sollten

Altersversorgung

  • Lesedauer: 3 Min.

Laut Statistik trifft die Berufsunfähigkeit jeden vierten Arbeitnehmer. Dennoch unterschätzen die meisten das Risiko Berufsunfähigkeit. Dass ein solcher Schicksalsschlag schnell den finanziellen Ruin bedeuten kann, ist nur den wenigsten bewusst.

Eine Rente erhält längst nicht jeder. Und wenn doch ein Anspruch darauf besteht, fällt der Betrag meist ziemlich kümmerlich aus. Berufstätige Personen sollten sich also nicht darauf verlassen, dass der Staat im schlimmsten Fall in die Bresche springt. Die Lebensversicherung Swiss Life hat sieben Fakten zur Berufsunfähigkeit zusammengestellt.

– Fakt 1: Vorzeitiger Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen ist kein Einzelfall: Jeder vierte Arbeitnehmer muss vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden. Insgesamt können mehr als zwei Millionen Menschen in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten.

– Fakt 2: Für junge Menschen gibt es keine gesetzliche Rente bei Berufsunfähigkeit: Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur noch auf eine Erwerbsminderungsrente. Und die reicht meist nicht zum Leben aus. In Zahlen: Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro beträgt die volle Erwerbsminderungsrente gerade einmal 834 Euro, von denen noch Krankenversicherung und Steuern gezahlt werden müssen.

– Fakt 3: Berufsunfähigkeitsrente wurde für ältere Arbeitnehmer gekürzt: Auch wer vor 1961 geboren wurde, sollte sich nicht auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente verlassen. Die Höhe der Leistungen entspricht nur noch der halben Erwerbsminderungsrente.

– Fakt 4: Teilzeitjobs müssen angenommen werden: Wer trotz Erkrankung in der Lage ist, mindestens sechs Stunden am Tag zu arbeiten, gilt nicht als erwerbsgemindert und bekommt somit keine Rente. Wenn die Gesundheit noch eine tägliche Arbeitszeit zwischen drei und sechs Stunden zulässt, dem wird nur die halbe Erwerbsminderungsrente ausbezahlt.

– Fakt 5: Für Berufsanfänger gibt es keinen gesetzlichen Schutz: Um Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rente zu haben, müssen Angestellte mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Mit dieser Regelung verlieren Berufsanfänger damit bei Unfall oder Krankheit in der Regel die Existenzgrundlage.

– Fakt 6: Die gesetzliche Absicherung allein ist zu gering: Wer berufsunfähig wird, ist im wahrsten Sinne des Wortes arm dran. Denn die gesetzlichen Rentenzahlungen können bei Weitem nicht das bisherige Einkommen ersetzen. Wie groß der Unterschied tatsächlich ist, ist vielen Arbeitnehmern nicht klar. Ein Beispiel: Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, würde eine volle Erwerbsminderungsrente von 960 Euro erhalten, abzüglich Krankenversicherung und Steuern.

– Fakt 7: Berufsunfähigkeit kommt oft mitunter schleichend: Entgegen einer weit verbreiteten Meinung werden Menschen selten von heute auf morgen berufsunfähig. Nur bei etwa 15 Prozent aller Fälle ist ein Unfall die Ursache dafür, dass man seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Swiss Life hat in einer Untersuchung die häufigsten Gründe dafür ermittelt: Herz-, Gefäß-, Rheuma- und Gelenk- sowie Krebserkrankungen sind nahezu für jeden zweiten vorzeitigen Ausstieg aus dem Berufsleben verantwortlich. Eine Unfallversicherung kann daher einen Berufsunfähigkeitsschutz nicht ersetzen. Zwar gibt es in Deutschland keine Pflicht, sich gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit privat zu schützen, doch ist die BerufsunfähigkeitsVersicherung zweifelsfrei eine der wichtigsten Versicherungen. Hier ist Eigeninitiative dringend gefragt. Denn wenn der Krankheitsfall eintritt, ist es zu spät.

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