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Wasserverträge – es bleibt noch vieles geheim

Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelte neue Klage auf Akteneinsicht und entscheidet im Dezember

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.

Dokumente zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe en masse, insgesamt 90 000 Blatt Papier – ist da nicht schon alles gesagt, alles öffentlich? Offensichtlich nicht, denn erneut musste sich gestern der Berliner Verfassungsgerichtshof mit der heiß umkämpften Akteneinsicht beschäftigen. Geklagt hatte auch diesmal die wiedergewählte Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche. 2007 hatte sie erstmals als Mitglied des Abgeordnetenhauses nach Artikel 45 der Berliner Verfassung Einsicht in sämtliche Senatsakten zur Veräußerung der Wasserbetriebe beantragt. Der Finanzsenat als zuständige Behörde lehnte dies jedoch teilweise ab. Daraufhin zog Kosche vor das Verfassungsgericht und bekam Recht. Die ablehnende Entscheidung des Finanzsenators sei rechtswidrig.

Daraufhin erneuerte die Grünen-Abgeordnete ihr Gesuch auf vollständige Einsicht in die Akten. Im September 2010 gab die Finanzverwaltung nach und gestattete die Einsicht in die 15 Ordner, ließ allerdings einige Akten weiterhin gedeckelt. Konkret geht es um vier Dokumente des Ordners 11 und um drei Unterlagen des Ordners 1. Bei Ordner 11 reklamiert die Finanzverwaltung, dass es sich dabei um reine Regierungsakten und keine Verwaltungsakten handeln würde. Regierungsakten unterliegen der Geheimhaltung, Verwaltungsakten können eingesehen werden. Es gab damals, erläuterte die Senatsseite, verschiedene Modelle zur Teilprivatisierung, eines der Modelle wird im Ordner 11 beschrieben. Beim Ordner 1 geht es um Papiere des Aufsichtsrates: ein allgemeiner Lagebericht zum Zustand der Wasserbetriebe, technische Verfahren zur Abwasserbeseitigung, Personal- oder Krankenstand. Diese Papiere stufte der Senat als vertraulich ein, weil er sensible Geschäftsgeheimnisse beinhalte. Deshalb könne die Abgeordnete diese Unterlagen nur in einem vertraulichen Datenraum einsehen. Außerdem monierte die Finanzverwaltung, die Abgeordnete Kosche habe sich nicht sehr kooperativ verhalten und damit die Akteneinsicht selbst erschwert.

Zwischen den Klagen lag der erfolgreiche Volksentscheid der Berliner und die Veröffentlichung der Papiere im Internet. Der Senat geriet schwer unter Druck, stellte die Akten selbst ins Netz – aber eben doch nicht alle. Tröpfchenweise wurde bekannt, dass noch genügend Unterlagen unter Verschluss gehalten werden.

Die erneute Ablehnung rief wiederum den juristischen Protest von Heidi Kosche auf den Plan, und erneut musste sich der Verfassungsgerichtshof mit der Verweigerung der Akteneinsicht befassen. Sind die Dokumente Regierungs- oder Verwaltungsarbeit? Darüber debattierte man hin und her, ohne jedoch auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Denn der Senat ist Regierung und Verwaltung zugleich. Klare Trennlinien zu ziehen, ist unmöglich – und somit bleibt genug Raum, Transparenz bei der öffentlichen Hand zu umgehen.

Der Paragraf 45/2 der Berliner Verfassung sagt dazu: »Jeder Abgeordnete hat das Recht, Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Verwaltung zu nehmen. Die Einsichtnahme darf abgelehnt werden, soweit überwiegend öffentliche Interessen einschließlich des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung oder überwiegende private Interessen an der Geheimhaltung dies zwingend erfordern.« Somit können sich beide Seiten auf ein und denselben Paragrafen berufen.

Das höchste Berliner Gericht versuchte sich als Vermittler und bot den streitenden Parteien einen Vergleich ohne Urteilsspruch an – ein Novum in der Geschichte des Verfassungsgerichtshofes. Die Grünen-Parlamentarierin, so der Vorschlag, verzichtet auf die Einsicht in die vom Senat als Regierungsunterlagen eingestuften Papiere und kann im Gegenzug die Aufsichtsratsunterlagen in einem Datenraum einsehen. Während der Finanzsenat zustimmte, lehnte Heidi Kosche den Vorschlag ab. Nun wird das Verfassungsgericht ein Urteil sprechen und es am 20. Dezember verkünden.

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