Arbeitsgerichte urteilen seit 200 Jahren
Kündigungen, Zeugnisse und Lohn – in Köln feiert das älteste Arbeitsgericht in Deutschland Jubiläum
Zu wenig Lohn, ungerechte Behandlung, Kündigungen – Streitigkeiten zwischen Chefs und Mitarbeitern gab es wohl schon immer. Die Idee, eigene Gerichte dafür zu schaffen, stammt aus der Zeit der mittelalterlichen Zünfte und wurde später von Napoleon wieder aufgegriffen. Heute gibt es in Deutschland rund 120 Arbeitsgerichte der ersten Instanz. Als eines der ältesten feiert das Kölner Gericht heute mit einem Festakt »200 Jahre Arbeitsrechtsprechung«.
Französische Seidenfabrikanten, die sich über Betrügereien ihrer Arbeiter ärgerten, hatten 1805 den Wunsch nach einem Gewerbegericht an Napoleon herangetragen. Daraufhin entstand in Lyon der erste »Rat der Gewerbesachverständigen«, ein Gericht, das allein von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wurde. Grundgedanke war, dass nur Fabrikanten und Handwerker das nötige Wissen hätten, um einen Streit im Gewerbebereich zu lösen. Bis heute gehören der Kammer eines Arbeitsgerichts neben einem Berufsrichter auch zwei ehrenamtliche Richter an, je einer von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Nach dem Vorbild von Lyon wurden in den folgenden Jahren in den französisch verwalteten linksrheinischen Gebieten Gewerbesachsverständigen-Räte gegründet – erst in Aachen und Krefeld und 1811 in Köln. Schon in den ersten fünf Monaten seines Bestehens erledigte der Kölner Rat 213 Streitigkeiten, wie ein Sprecher des jetzigen Gerichts den alten Akten entnommen hat. Zum Vergleich: 2010 handelte das Kölner Arbeitsgericht 11 288 Verfahren ab.
Insgesamt landen heutzutage vor deutschen Arbeitsgerichten rund 500 000 Klagen pro Jahr. »Das schwankt nach Konjunkturlage. Je schlechter die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist, desto mehr sind es«, erläutert der Sprecher des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt, Christoph Schmitz-Scholemann. Bei der Hälfte aller Fälle geht es um Kündigungen. Die andere Hälfte dreht sich unter anderem um Ärger bei Lohn, Urlaub oder Zeugnissen. Außerdem streiten Betriebsräte und Arbeitgeber vor dem Kadi über Fragen der betrieblichen Mitbestimmung.
90 Prozent aller Klagen würden per Vergleich erledigt, so Schmitz-Scholemann. »Arbeitsgerichtsverfahren sind auf Schnelligkeit und gütliche Einigung ausgelegt.« Von den restlichen zehn Prozent, die das Gericht durch Urteil oder Beschluss entscheidet, geht etwa die Hälfte in Berufung zum zuständigen Landesarbeitsgericht. Dieses kann in besonderen Fällen den Gang zum BAG zulassen. Dort wurden nach Angaben des Sprechers im vergangenen Jahr etwa 2300 neue Verfahren registriert. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liege zwischen acht und neun Monaten. Die meisten Arbeitsgerichtsprozesse betreffen kleine und mittlere Unternehmen. »Viele Fehler, die zum Beispiel bei der Kündigung eines Mitarbeiters gemacht werden, passieren aus mangelnder Kenntnis des Arbeitsrechts«, sagt Schmitz-Scholemann.
Veränderungen und neue Probleme in der Arbeitswelt werden nach Ansicht von Experten künftig auch die Arbeitsgerichte verstärkt beschäftigen – zum Beispiel Arbeitnehmerdatenschutz, die Flexibilisierung von Arbeitszeiten oder das zunehmende Verwischen der Grenze zwischen Arbeit und Freizeit. »Themen wie Leistungsverdichtung und die Folgen daraus, etwa Gesundheitsschäden oder Burn-Out, stellen auch Anforderungen an das Arbeitsrecht«, sagt Achim Schunder, Chefredakteur der »Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht«. Die gesetzlichen Vorgaben seien teilweise noch zu vage oder nicht mehr zeitgemäß.
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