Klagen bei Altverträgen nur noch bis Jahresende
Fehlerhafte Anlegerberatung
Bis zur Schuldrechtsreform im Jahr 2002 war es Anlegern möglich, bis zu 30 Jahre nach Vertragsabschluss vor Gericht zu ziehen, wenn sie glaubhaft belegen konnten, den Schaden nicht früher erkannt zu haben. Diese Regelung wurde mit dem sogenannten Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2002 abgeschafft. Seitdem können Anleger höchstens noch zehn Jahre, nachdem ein Schadenersatzanspruch entstanden ist, klagen. Diese Frist läuft Ende des Jahres 2011 auch für jene Anleger ab, die vor der Gesetzesänderung – also vor dem 31. Dezember 2001– nach einer fehlerhaften oder falschen Beratung einen Vertrag abgeschlossen haben.
Experten im Anlagerecht schätzen, dass mehrere Millionen Anleger von dem Stichtag betroffen sein könnten und sich die Summe der einklagbaren Entschädigungen auf rund 380 Milliarden Euro beläuft.
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