Achtjähriger kann einen Kinderhort besuchen
Betreuungsgeld
Der Fall: Der 2002 geborene Sohn wohnt bei der Mutter, die seit 2008 geschieden ist. Die Frau führt selbstständig ein Nagelstudio und arbeitet etwa fünf bis sechs Stunden täglich. Der Junge besucht die Grundschule und zweimal in der Woche anschließend bis 15 Uhr einen Kinderhort. Im Hort könnte er täglich bis 17 Uhr betreut werden. Mit dieser Begründung verlangte der unterhaltspflichtige Mann, den Betreuungsunterhalt für die Ex-Frau zu streichen.
Während die Vorinstanz seine Klage abwies, gab ihm der Bundesgerichtshof in diesem Punkt Recht und hob das Urteil auf. Wenn ein Kind (ab dem dritten Geburtstag) eine kindgerechte Einrichtung besuche – oder nach den besonderen Umständen im einzelnen Fall besuchen könnte –, könne sich der alleinerziehende Elternteil nicht mehr auf die Notwendigkeit einer persönlichen Betreuung des Kindes berufen. Daher habe die Mutter im Prinzip keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Denn der Sohn habe einen Platz im Hort, und die Betreuung dort könnte so ausgedehnt werden, dass die Mutter in der Lage wäre, ganztags zu arbeiten.
Anders wäre ihre Erwerbspflicht – und damit der Unterhaltsanspruch – zu beurteilen, wenn das Kind besonders betreuungsbedürftig wäre (wegen Traumas durch die Trennung, Probleme in der Schule oder fehlender Hilfe des Horts bei den Hausaufgaben). Damit könnte die Mutter neben einem Vollzeitjob übermäßig belastet sein.
Die Vorinstanz müsse jetzt darüber entscheiden, ob die individuellen Verhältnisse gegen eine Betreuung im Hort sprächen. Andernfalls entfalle der Betreuungsunterhalt.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.