Ein Faustschlag mit arbeitsrechtlichen Folgen
Fristlose Kündigung
Der Geschädigte sei absolut glaubwürdig, sagte Arbeitsrichter Armin Kolle in der Urteilsverkündung. Die Schilderungen, wie er mit der Faust auf die Nase geschlagen wurde, seien gut nachvollziehbar. Die fristlose Kündigung sei damit rechtmäßig.
Der 52 Jahre alte Kläger hatte erklärt, bei dem Streit im Januar 2011 die Nase des 41 Jahre alten Kollegen nur wegen einer Abwehrbewegung getroffen zu haben. Der 41-Jährige will den Mann nur gefragt haben, was los sei. Daraufhin sei dieser vom Schlepper gestiegen und mit der Faust auf ihn losgegangen. Zeugen für den Vorfall gab es nicht.
Der Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung nicht zugestimmt.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.