Stelle für Schlichtung eingerichtet
Energieversorger
»Haben sich Energiekunden erfolglos um eine Einigung mit ihrem Anbieter bemüht, können sie sich ab sofort kostenlos an die Schlichtungsstelle Energie wenden und auf eine Empfehlung innerhalb von drei Monaten hoffen«, informiert Marlies Hopf von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die abschließende Empfehlung des Ombudsmannes wird in aller Regel zumindest von den Energieversorgern anerkannt, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind - ein Pluspunkt, mit dem diese für sich werben werden.
Zum praktischen Ablauf erläutert Energieprojektleiterin Hopf: »Ihre Beschwerden können Betroffene per Post an die Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin richten oder auch online unter www.schlichtungsstelle-energie.de einreichen.«
Für die Klärung werden der Name des Versorgers, die Zählernummer, Kopien der Vertragsunterlagen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der bisherige Schriftwechsel benötigt.
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