Bei neuer und fester Partnerschaft kein Anspruch

Unterhaltszahlung

  • Lesedauer: 1 Min.
Neues Glück in der Liebe nach einer Scheidung kann finanzielle Folgen haben. Geht eine frühere Ehefrau eine neue und auf Dauer angelegte Beziehung ein, kann dies den Verlust ihrer Unterhaltszahlungen begründen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am 5. Oktober 2011 (Az. XII ZR 117/09).

Mit einer neuen, »verfestigten Lebensgemeinschaft« löse sich der Ex-Partner aus der nachehelichen Solidarität, so der BGH. Allein ein intimes Verhältnis reiche für den Verlust des Unterhaltsanspruchs allerdings nicht aus.

Im konkreten Fall hatte sich der aus dem Raum Mönchengladbach stammende Kläger 2002 von seiner Frau nach 20-jähriger Ehe scheiden lassen. Da seine Ex-Gattin nach der Trennung eine neue Beziehung eingegangen war, wollte der Mann für seine geschiedene Frau keinen Unterhalt mehr zahlen.

Das Amtsgericht stellte jedoch fest, dass es sich bei der Beziehung nicht um eine »eheähnliche Wirtschaftsgemeinschaft« handelt. Daher müsse weiter Unterhalt gezahlt werden.

Als der unterhaltspflichtige Kläger in einem erneuten Verfahren weitere Indizien für eine »verfestigte Lebensgemeinschaft« anführte, lehnte das Oberlandesgericht Düsseldorf dies ebenfalls ab. Wegen des neuen Unterhaltsrechts wurde die Unterhaltszahlung aber bis Ende 2012 begrenzt.

Der Kläger wollte aber ab sofort nicht mehr zahlen und klagte. Der BGH gab ihm Recht. Auch neue Indizien für eine »verfestigte Lebensgemeinschaft« müssten anerkannt werden. Danach habe sich die Frau offenbar aus der nachehelichen Solidarität gelöst. Ein Unterhaltsanspruch bestehe also nicht mehr, erklärten die BGH-Richter. epd/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.