Der Plagiator kommt billig davon
Ermittlungen gegen Ex-Minister Guttenberg werden eingestellt
Blaues Auge für den früheren Bundesminister Karl-Theodor zu Guttenberg: Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Verfahren gegen den 39-Jährigen am Mittwoch offiziell eingestellt. Im Gegenzug muss der CSU-Politiker eine Geldauflage in Höhe von 20 000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zahlen. Dafür muss er aber keine Hauptverhandlung mehr befürchten.
Wie die Ermittlungsbehörde erklärte, habe man nach »aufwendiger Recherchearbeit« insgesamt 23 Passagen in Guttenbergs Doktorarbeit finden können, welche einen strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverstoß darstellen. Allerdings sei der durch Guttenberg verursachte wirtschaftliche Schaden laut Staatsanwaltschaft »nur marginal«. Gleichzeitig hätte der Angeklagte »keine wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Doktorarbeit gezogen«, so die Begründung der Staatsanwaltschaft. Dementsprechend seien die Ermittler zu dem Schluss gekommen, dass das Verfahren gegen eine Geldzahlung eingestellt werden könne.
Bei der Staatsanwaltschaft Hof waren insgesamt 199 Strafanzeigen wegen des Verdachtes auf Urheberrechtsverletzung eingegangen, wobei »lediglich eine von einer betroffenen Rechteinhaberin stammte«. Neben den Plagiatsvorwürfen haben die Behörden untersucht, ob sich Guttenberg auch durch die Inanspruchnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages strafbar gemacht hat. Kritiker hatten angemahnt, dass der Freiherr für das Verfassen seiner Dissertation den Dienst widerrechtlich genutzt haben könnte, welcher Parlamentariern nur im Bezug zu ihrer Abgeordnetentätigkeit zur Verfügung steht. Die Staatsanwaltschaft Hof konnte allerdings kein »strafbares Verhalten« feststellen.
Die Affäre hatte im Frühjahr für große Aufregung gesorgt. Mehrerer hundert Freiwillige hatten nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe gegen Guttenberg innerhalb weniger Tage dessen Doktorarbeit im Internet nach möglichen Plagiaten durchsucht. Zunächst hatte der damalige Bundesverteidigungsminister die Vorwürfe vehement abgestritten. Allerdings waren die Übernahmen aus Werken anderer Autoren ohne entsprechende Kennzeichnung derartig zahlreich, dass Guttenberg letztlich doch seinen Fehler zugegeben und im März von allen seinen politischen Ämtern zurücktreten musste. Die Universität in Bayreuth hatte ihm nach der Prüfung der Vorwürfe seine Doktorwürde aberkannt.
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