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Sicherungsnetze für Erspartes im Notfall

Einlagen bei Banken und Sparkassen

  • Lesedauer: 4 Min.

Auf dem bisherigen Höhepunkt der Finanzmarktkrise griff die Bundeskanzlerin höchstpersönlich in die Trickkiste: »Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind.« Dafür stehe notfalls die Bundesregierung ein. Diese Erklärung sollte im Herbst 2008 Millionen Menschen daran hindern, in Panik zu verfallen und ihr erspartes Geld von der Bank abzuheben. Für mehr als eintausend Milliarden Euro an Spar-, Giro-, und Termineinlagen will also die Bundesregierung im Fall der Fälle einspringen.

Alles in allem schlitterte die Geldwirtschaft 2008 - aus Sicht der Sparer - sogar einigermaßen glimpflich durch die große Krise. Das deutsche Drei-Säulen-Modell aus öffentlichen Sparkassen, genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken und privaten Banken geriet nicht ins Wanken.

In der Praxis sind die meisten Banken und alle Sparkassen durchaus akzeptabel sicher. Voraussetzung ist, dass Sie das Ersparte sicherheitsorientiert, vernünftig und solide anlegen.

Während der weltweiten Finanzkrise hatten sich auch das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Dezember 2008 auf eine Änderung der erst zehn Jahre alten EU-Einlagensicherungsrichtlinie geeinigt. Mit dem »Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz« (EAEG) wurde die EU-Richtlinie 2009 in deutsches Recht umgesetzt. Fortan waren Einlagen bei deutschen und EU-Geldinstituten bis zu 50 000 Euro vollständig abgesichert. Bis dahin war die Summe niedriger, und es galt eine Selbstbeteiligung der Bankkunden von zehn Prozent. Anfang dieses Jahres 2011 wurde der Betrag auf 100 000 Euro angehoben und die Auszahlungsfrist auf höchstens dreißig Arbeitstage verkürzt. Dies ist das erste Sicherheitsnetz, welches das Ersparte im Notfall vor Schäden schützt.

Noch weit über diese gesetzliche Mindestsicherung hinaus schützen seit langem die Sicherungsnetze der drei großen Bankengruppen in Deutschland (private Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken) die Einlagen der Kunden.

Fazit: Girokonten, Sparbücher und andere gängige Geldeinlagen sind in Deutschland eine sichere Sparanlage!

Geschützt sind zudem sogenannte Namensschuldverschreibungen. Anders sieht es dagegen bei Verbindlichkeiten aus, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat. Das sind beispielsweise Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate. Solche Produkte sind bei einer Bankpleite im Regelfall nicht abgesichert.

Wie aber erfahren Sie, welcher Sicherungseinrichtung Ihr Geldinstitut angehört? Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über den bestehenden Einlagenschutz zu informieren. Dies erfolgt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in Vertragsunterlagen, im Preisaushang und nicht zuletzt durch den Bankberater.

Die Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) hielt in der Krise stand. Doch die Dämme drohten zu brechen, als immer mehr Mitgliedsinstitute seit dem Sommer 2007 in ernste Schwierigkeiten gerieten. Der Fonds musste sogar auf eine Bürgschaft des staatlichen Rettungsfonds Soffin über sieben Milliarden Euro zurückgreifen. Zudem wurden die Beiträge für die über 170 Mitgliedsbanken erhöht.

Die privaten Institute wollen in den kommenden Jahren den formalen Schutz für das Ersparte ihrer Kunden zurückfahren: Die bisherige Garantieregel sichert jeden Kunden bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals einer Bank ab. Da eine Bank in Deutschland mindestens fünf Millionen Euro Eigenkapital haben muss, liegt die unterste Sicherungsgrenze bislang bei 1,5 Millionen Euro.

Ein Kunde kann also ziemlich sicher sein, dass er sein Vermögen bis zu einem Wert von 1,5 Millionen Euro zurückbekommt. In drei Schritten soll nun die Grenze von aktuell 30 Prozent bis zum Jahr 2025 auf 8,75 Prozent gesenkt werden. Entsprechend wird der Einlagenschutz dann von aktuell 1,5 Millionen Euro auf 437 000 Euro fallen.

Ruhig durch die Krise fuhr die älteste Sicherungseinrichtung, der Hilfsfonds der genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken. Hintergrund dieser Insolvenzsicherheit: Droht eine dieser Banken pleite zu gehen, springt ein Garantiefonds ein, der das Überleben des angeschlagenen Kreditinstitutes sichert. In diesen Garantiefonds zahlen alle genossenschaftlichen Banken regelmäßig ein. Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) schützt dadurch indirekt alle Einlagen der Kunden in vollem Umfange. Lediglich beim Zusammenbruch des gesamten Genossenschaftswesens mit seinen 1133 Kreditinstituten könnte dieser Vollkaskoschutz ins Wanken geraten.

Dieser letzte Vorbehalt gilt ebenso für alle Sparkassen. Auch der Sparkassensektor zielt mit seinem Haftungsverbund auf das Überleben aller seiner 428 Kreditinstitute. Dadurch sind, wie bei den Genossenschaftsbanken, alle Spareinlagen sozusagen Vollkasko versichert.

Ältere Einlagen bei Sparkassen sind sogar noch zusätzlich durch eine staatliche »Gewährträgerhaftung« geschützt, mit der Gemeinden und Städte bis Juli 2005 für ihre Sparkassen geradestanden. Die Gewährträgerhaftung wurde von der EU aus Wettbewerbsgründen untersagt, weil sie angeblich die privaten Banken benachteiligte. Die hatten geklagt. Jüngere Einlagen werden daher durch ein neues Sicherungssystem der Sparkassen geschützt, einem Haftungsverbund mehrerer Sicherungseinrichtungen.

Sollte dieses Band der Solidarität reißen, bliebe den Sparern das eingangs zitierte Versprechen der Bundeskanzlerin.

HERMANNUS PFEIFFER

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