Nun doch nur begrenzt steuerlich absetzbar?

Kosten für Erststudium

  • Lesedauer: 1 Min.
Hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in München vor einigen Monaten noch entschieden, dass Studenten ihre Studienkosten für spätere Jahre als Werbungskosten vortragen können, hat darauf nunmehr der Gesetzgeber sehr schnell reagiert. So wird mit einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes der Abzug von Kosten eines Erststudiums sogar rückwirkend ab 2004 ausgeschlossen.

Über diesen neuen steuerlichen Sachverhalt informiert nachfolgend der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH).

Zwar sollen die vor erstmaligem Berufsabschluss anfallenden Studienkosten weiter als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Allerdings bringt diese Abzugsmöglichkeit vielen Studenten nur dann Steuervorteile, wenn sie im jeweiligen Jahr auch Einkommen von über 8004 Euro erzielt haben. Dies ist jedoch nicht der Regelfall.

»Die derzeitige gesetzliche Regelung ist für betroffene Steuerzahler unbefriedigend«, so der VLH-Vorsitzende Jörg Strötzel. »Dem Gesetzgeber ging es erkennbar nur darum, im Eilverfahren diese den Staatshaushalt belastende BFH-Rechtsprechung rückwirkend auszuhebeln.«

Nachdem der Bundesfinanzhof in seinen Urteilen einen Zusammenhang zwischen Berufsausbildung und künftiger Erwerbstätigkeit betont hat, empfiehlt die VLH allen Studenten, ihre Studienkosten vorab als Werbungskosten geltend zu machen. Bei Ablehnung durch das Finanzamt müsste dann umgehend Einspruch erhoben werden.

Da bei Azubis, Beamtenanwärtern und Studenten in dualen Ausbildungsgängen (zum Beispiel bei Berufsakademien) ein Abzug der Werbungskosten anerkannt wird, verstößt es nach Auffassung der VLH gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass Kosten für ein Erststudium, das später zu steuerpflichtigen Einnahmen führt, vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen werden sollen.

Insofern sieht der Lohnsteuerhilfeverein VLH für die Studenten, die diese neue gesetzliche Regelung angreifen, durchaus gute Erfolgsaussichten.

- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.