Athen im Namensstreit verurteilt
Internationaler Gerichtshof: Kein Recht zur Blockade gegen Mazedonien
Den Haag (AFP/dpa/nd). Im Streit um den Namen von Mazedonien hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag Griechenland Verstöße gegen seine Verpflichtungen vorgeworfen. Mit der Ablehnung einer Aufnahme Mazedoniens in die NATO habe Griechenland gegen das 1995 zwischen beiden Ländern geschlossene Interimsabkommen verstoßen, erklärte Gerichtspräsident Hisashi Owada am Montag. Das Urteil sei mit 15:1 zugunsten Mazedoniens ausgefallen.
Entgegen den Erwartungen Mazedoniens forderte das Gericht Griechenland jedoch nicht auf, eine mögliche zukünftige Blockadehaltung hinsichtlich der Anträge Mazedoniens auf Mitgliedschaft bei anderen internationalen Organisation aufzugeben. Griechenland lehnt seit 1991 die internationale Anerkennung der früheren jugoslawischen Republik ab, weil aus Sicht Athens der Name Mazedonien Teil des griechischen Nationalerbes ist und einen Anspruch auf die nordgriechische Provinz gleichen Namens suggeriert. Die griechische Regierung blockiert seit Jahren die Aufnahme des Landes in die NATO und Gespräche über einen EU-Beitritt.
Im November 2008 reichte Mazedonien daher Klage beim obersten UN-Tribunal ein. Eine Änderung seines Namens lehnt das Land mit Verweis auf seine Identität und Sprache strikt ab. 1993 wurde Mazedonien unter dem vorläufigen Namen »Frühere jugoslawische Republik Mazedonien« UN-Mitglied. Mehr als 120 Staaten erkennen das Land jedoch als »Republik Mazedonien« an.
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