Experten der Notarkammer Berlin beantworten Fragen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Zweistündiges nd-Telefonforum
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit bestimmen Sie mit der Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten, der Ihre Angelegenheiten in Ihrem Interesse wahrnimmt. Dies kann zum Beispiel die Kündigung eines Mietverhältnisses, Abholung der Post, Eingehung eines Pflegevertrages oder eine Angelegenheit der Gesundheitsvorsorge sein.
Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung können Sie für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit (zum Beispiel aufgrund von Bewusstlosigkeit) Ihre Wünsche bezüglich der Art und Weise einer medizinischen Behandlung bestimmen. Es ist empfehlenswert, mit einem Arzt Ihres Vertrauens diese Verfügung zu besprechen. Die Patientenverfügung sollte schriftlich festgelegt werden.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit können Sie in der Betreuungsverfügung bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll oder wer es auf keinen Fall werden soll. Ihre Wünsche sind für das Gericht in der Regel verbindlich.
Ist es denn notwendig, überhaupt Vorsorge zu treffen?
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Es gibt keine gesetzliche Regelung, dass in dem Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können, Ihr Ehegatte oder Ihre Kinder Sie vertreten dürfen und Ihre Rechtsgeschäfte wahrnehmen können.
Ist es noch zulässig, eine Generalvollmacht zu erteilen? Muss man sie privatschriftlich niederlegen, oder kann es auch ein Formular sein, das man nur unterschreibt?
Eine Generalvollmacht, die insbesondere zur Vermögensvorsorge erteilt wird, sollte beurkundet werden, damit der Bevollmächtigte gegenüber Dritten die notwendige inhaltliche wie auch formelle Richtigkeit nachweisen kann.
Wie muss ich meine Patientenverfügung im Falle geistigen Gebrechen formulieren?
Eine Patientenverfügung dient dazu, sowohl den nahen Familienangehörigen als auch den behandelnden Ärzten Richtlinien an die Hand zu geben, um im Falle einer schweren Erkrankung Entscheidungen, die der Patient nicht mehr selbst treffen kann, zu treffen. Das erleichtert den behandelnden Ärzten und auch den nahen Angehörigen, die Entscheidungen über Behandlungsmaßnahmen oder auch Abbruch von Behandlungsmaßnahmen zu treffen.
Muss ich eine Patientenverfügung verfassen, und was passiert eigentlich, wenn ich keine habe?
Man ist nicht zu einer Patientenverfügung gezwungen. Dies ist eine persönliche Entscheidung, die man nach seinen Vorstellungen treffen kann. Wenn man keine Patientenverfügung hat, sind die Ärzte gezwungen, gegen Ihren Willen alle Maßnahmen zur Lebensverlängerung zu ergreifen und Sie am Leben zu erhalten.
Ich habe eine notarielle Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Muss ich die immer wieder erneuern?
Eine einmal gegebene Vollmacht gilt solange, bis sie widerrufen wird. Daher muss man sie nicht ständig erneuern. Es ist aber nichts dagegen einzuwenden, wenn Sie in zeitlichen Abständen einen Zusatz machen, dass diese Vollmacht und die Patientenverfügung immer noch Ihr Wille ist. Das hat jedoch den Nachteil, dass, wenn Sie einmal keinen Verlängerungszusatz machen, die Frage auftaucht, ob Sie dies nur vergessen haben oder ob Sie die Verfügungen nicht mehr wollten.
Genügt es, wenn ich eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung schriftlich niederlege, oder sollte ich zu einem Notar gehen?
Eine schriftliche Niederlegung ist ausreichend. Es ist aber empfehlenswert, doch einen Notar aufzusuchen. Das hat den Vorteil, dass er Sie über die rechtlichen Folgen berät und belehrt. Ferner kann er eine Aussage über die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Beurkundung abgeben.
Was kostet das beim Notar?
Die Beurkundung einer Patienten- oder Betreuungsverfügung kostet in der Regel etwas 35 Euro für beide Verfügungen gemeinsam. Bei einer getrennten Beurkundung fallen diese Gebühren pro Beurkundung an. Bei der Vorsorgevollmacht sind die Gebühren vom Vermögen abhängig. Bei einem Vermögen von beispielsweise 50 000 Euro fallen in der Regel Kosten von etwas 90 Euro an.
Muss ich nur Verwandte bevollmächtigen, oder kann es auch ein Freund sein?
Die Entscheidung obliegt jedem persönlich. Es sollte jemand sein, dem Sie vertrauen und der Ihre Wünsche kennt.
Kann ich eine Vollmacht widerrufen?
Ja. Die Vollmacht sollte schriftlich gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen werden und das Schriftstück zurückverlangt werden. Bei einer notariellen Vollmacht ist die Ausfertigung zu verlangen.
Kann oder muss ich dem Bevollmächtigten Anweisungen erteilen, was er mit der Vollmacht tun darf?
Die Vollmacht an sich regelt nur das rechtliche Können. Der Bevollmächtigte k a n n mit der Vollmacht all das machen, wozu er bevollmächtigt wurde. Juristen nennen das ein Außenverhältnis. Daneben muss man aber auch das Innenverhältnis, das heißt, die Anweisungen an den Bevollmächtigten regeln, nämlich, was er tun d a r f. So zum Beispiel, ob er Schenkungen aus meinem Vermögen machen kann oder Spekulationsgeschäfte abschließen darf, ob er eine Entschädigung erhält oder ob er Buch führen muss über alle Geschäfte, die er erledigt hat. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen und sich und den Bevollmächtigten zu schützen, sollte man ihm zu der Vollmacht einen Auftrag erteilen, in welchem genau geregelt ist, was er mit der Vollmacht tun darf. Bei Ehepartnern sollte man bedenken, den anderen von der Rechenschaftspflicht zu befreien, um ihm die Sache zu erleichtern.
Ich habe eine handgeschriebene Vorsorgevollmacht. Kann der Bevollmächtigte damit auch über mein Grundstück verfügen?
Zur Verfügung über Grundstücke und Wohnungseigentum und auch zu deren Belastung mit Hypotheken oder Grundschulden ist eine notarielle Vollmacht erforderlich. Privatschriftliche Vollmachten reichen dazu nicht aus. Wenn der Bevollmächtigte Miteigentümer der Immobilie ist, muss er darüber hinaus von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) befreit werden.
Wo kann, wo soll ich die Vorsorgevollmacht oder Patienten- und Betreuungsverfügung aufbewahren?
Wenn man eine Vorsorgevollmacht oder Patienten-/Betreuungsverfügung hat, ist es wichtig, dass diese letztendlich auch aufgefunden wird. Derjenige, der eingesetzt ist, sollte wissen, wo die Verfügung liegt. Man kann sie dem Bevollmächtigten auch aushändigen. Man kann die Vollmacht /Verfügung aber auch bei der Bundesnotarkammer gebührenpflichtig registrieren lassen. Das kostet etwa 15 bis 20 Euro. Näheres zum Zentralen Vorsorgeregister unter www.vorsorgeregister.de.
Wo finde ich Informationen zur Patienten- und Betreuungsverfügung sowie zur Vorsorgevollmacht?
Gut formuliert und auf dem neuesten Stand sind die Broschüren des Bundesministeriums der Justiz. Diese können im Internet bestellt werden unter www.bmj.de unter dem Punkt »Bürger«, dort dann unter »Gesellschaft«. Hier findet sich an der rechten Seite eine Auflistung der Themen. Unter dem Stichwort »Betreuungsrecht/Patientenverfügung« sind weitere Informationen aufgeführt. Die Materialien können auch beim Publikumsversand der Bundesregierung unter der Telefonnummer (01805) 77 80 90 (14 Cent/Minute) bestellt werden. Sie werden kostenfrei zugeschickt.
Es geht dabei um folgende Formulare:
- Betreuungsverfügung,
- Antrag auf Eintragung einer
Vorsorgesollmacht,
- Antrag auf Eintragung weiterer
Bevollmächtigter zu einer Vorsorgesollmacht,
- Vorsorgevollmacht,
- Konto- und Depotvollmacht.
Die pdfs können am Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Bitte beachten Sie: Die ausgefüllten pdfs können nicht gespeichert werden.
Eine Patientenverfügung sollte individuell formuliert sein. Die Formulare sollten als
F o r m u l i e r u n g s h i l f e
gesehen werden. Das Bundesministerium der Justiz stellt Textbausteine als Formulierungshilfe zur Verfügung.
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