Wenn Strom und Gas teurer werden

Was können Verbraucher tun, denen die Erhöhung der Preise durch Ihren Energieversorger angekündigt wird?

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, dies zum Anlass zu nehmen einen Tarif- oder sogar einen Anbieterwechsel zu prüfen. Wer noch niemals den Energieversorger gewechselt hat oder keinen schriftlichen Sondervertrag abgeschlossen hat, befindet sich in der - meist teuren - Grundversorgung. Verbraucher, auf die das zutrifft, sollten prüfen, ob ein Sondervertrag beim bisherigen oder bei einem anderen Anbieter für sie nicht günstigere Konditionen bietet. Ein Wechsel aus der Grundversorgung ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich.

Auch für Verbraucher mit einem Sondervertrag kann sich der Wechsel zu einem anderen Tarif oder Anbieter lohnen. Die Preiserhöhung gibt dem Verbraucher ein Recht zur Sonderkündigung auf den Zeitpunkt der angekündigten Preiserhöhung. Die Sonderkündigung muss allerdings kurzfristig nach Ankündigung der Preiserhöhung erklärt werden.

Hilfe bei der Auswahl eines Angebotes bieten Tarifrechner im Internet. Bei der Angebotssuche sollten keine Tarife mit Vorkasse gewählt werden, da hier der Verbraucher das Insolvenzrisiko trägt.

Der Anbieterwechsel ist recht unproblematisch. Der neue Anbieter übernimmt in der Regel auch die Kündigung. Eine eigene Kündigung sollte nur erfolgen, soweit eine kurze Kündigungsfrist (zum Beispiel wegen einer Preiserhöhung, einzuhalten ist. Der Wechsel selbst dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.

Beratung zum Anbieterwechsel in Beratungsstellen der Verbraucherzen-trale Sachsen-Anhalt oder am Verbrauchertelefon (0900) 1 77 57 70 (1 Euro/min im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend), montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Tipps auch unter www.vzsa.de.

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