Steuererstattung angerechnet
Hartz IV
Mit diesem Beschluss wies das Gericht die Beschwerde einer Frau aus Berlin zurück. Sie hatte sich gegen die Anrechnung einer Einkommensteuer-Rückzahlung gewehrt. Die Anrechnung der Steuererstattung verletze das Grundrecht auf Eigentum, so die Begründung. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sei als »fürsorgerische Sozialleistung« nicht vom Grundrecht auf Eigentum geschützt. Der Gesetzgeber habe bei der Regelung von Sozialleistungen weiten Spielraum.
Bereits im März hatte das Karlsruher Gericht entschieden, dass die Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Grundsicherung zulässig ist.
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