Vor dem Anmieten die Umgebung beachten

Mietminderungsgrund: Baulärm in der Nachbarschaft

  • Lesedauer: 2 Min.
Zu den Möglichkeiten der Mietminderung gehört auch starker Baulärm in der unmittelbaren Nachbarschaft, unabhängig davon, ob der Vermieter einen Einfluss darauf hat oder nicht. So die Rechtsprechung. Aber Vorsicht - das gilt nicht in jedem Fall.

In jüngeren Urteilen des Oberlandesgerichts Dresden und des Landgerichts Berlin von 2009 wird die Rechtsansicht vertreten, dass eine Mietminderung ausgeschlossen sei, wenn schon beim Vertragsabschluss erkennbar sein konnte, dass in einer neben dem Mietshaus befindlichen Baulücke irgendwann Bauarbeiten zu erwarten sind.

Dies sollte unbedingt vor dem Abschluss des Mietvertrages, vor allem in Innenstadtanlagen von Großstädten, zur Kenntnis genommen werden. Baulärm ist außer den hier genannten Ursachen ein Mangel im Sinne des Mietrechts. Die Miete kann bei unzumutbarem Lärm insbesondere während der Ruhe- und Nachtzeiten gemindert werden. Das gilt sowohl für Baulärm, der von außen kommt (fremde Baustelle), als auch für Lärm, der von Bauarbeiten verursacht wird, die im Haus ausgeführt werden.

Der Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen Baulärms, der vom Nachbargrundstück ausgeht, wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Vermieter als Eigentümer die Lärmbeeinträchtigung ohne Anspruch auf eine Ausgleichszahlung dulden muss, befand das Bayerische Oberlandesgericht in einem Urteil von 1987. Eine Mietminderung wegen Baulärms ist zum Beispiel ausgeschlossen, wenn man in ein Neubaugebiet einzieht, das sich noch im Bau befindet. Hier muss so lange mit Lärmbelästigungen in der näheren Umgebung gerechnet werden, bis die Bebauung abgeschlossen ist.

Ebenso kann keine Mietminderungen geltend gemacht werden, wenn man in ein Haus einzieht, in dem gerade Sanierungsbauarbeiten ausgeführt werden. Auch wenn es sich um ein altes Mietshaus handelt, in dem in naher Zukunft mit Sanierungsarbeiten zu rechnen ist, besteht kein Minderungsrecht.

Urteile dazu: LG Berlin vom 3. Juni 2002, Az. 8 U 74/01 und OLG München vom 26. März 1993, Az. 21 U 6002/92

Wir-schenken-uns-nichts
Unsere Weihnachtsaktion bringt nicht nur Lesefreude, sondern auch Wärme und Festlichkeit ins Haus. Zum dreimonatigen Probeabo gibt es ein Paar linke Socken und eine Flasche prickelnden Sekko Soziale – perfekt für eine entspannte Winterzeit. Ein Geschenk, das informiert, wärmt und das Aussteiger-Programm von EXIT-Deutschland unterstützt. Jetzt ein Wir-schenken-uns-nichts-Geschenk bestellen.
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -