Geräteaustausch ist zu dulden
Funktechnische Fernablesung
Als sich Mieter dagegen weigerten, kam der Streit bis vor den Bundesgerichtshof. Der gab dem Vermieter Recht. Die Heizkostenverordnung verpflichte den Mieter zur Duldung des Austausches. Dies gelte auch dann, wenn noch funktionstüchtige Messgeräte durch modernere ersetzt werden sollten.
Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch lasse sich zudem ein Anspruch des Vermieters auf Austausch des Kaltwasserzählers gegen einen funkbasierten ableiten. Denn der Mieter muss generell Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache und zur Einsparung von Energie oder Wasser hinnehmen. Es handele sich auch um eine Wohnwertverbesserung.
BGH-Urteil vom 29. September 2011, Az. VIII ZR 326/10
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