Rechtslage je nach Abschlussdatum unterschiedlich
Kündigung des Ratenkredits
Im Gegensatz zur Baufinanzierung ist beim Ratenkredit der vorzeitige Ausstieg problemlos möglich. Während grundschuldbesicherte Darlehen meist nur gegen Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung vor dem Ablauf der Zinsbindungsfrist aufgelöst werden können, sind die Regelungen beim Ratenkredit für den Kreditnehmer wesentlich vorteilhafter. Die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein empfiehlt Kreditnehmern, die Vertragsklauseln genau zu prüfen.
Allerdings kommt es beim vorzeitigen Ausstieg darauf an, ob der Ratenkredit entweder vor oder nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Zu diesem Zeitpunkt trat nämlich die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Wurde der Kreditvertrag nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen, darf der Ratenkredit jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Die Bank darf zwar eine Entschädigung für vorzeitige Rückzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung) berechnen, deren Höhe ist jedoch auf ein Prozent, bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf 0,5 Prozent des Rückzahlungsbetrags begrenzt.
Wurde der Ratenkredit vor diesem Datum abgeschlossen, gilt das alte Recht. In diesem Fall darf die Bank auf einer Kündigungsfrist von drei Monaten bestehen, jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Teilrückzahlungen müssen vom Kreditgeber nicht akzeptiert werden. Allerdings gab es auch vor dem Inkrafttreten der Neuregelung schon Banken, die eine jederzeitige Teil- oder Vollrückzahlung ohne Kündigungsfrist möglich machten.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.