Auf den Spuren teurer IGel
Neues Internetportal informiert über den Nutzen individueller Gesundheitsleistungen
»Ich könnte mir vorstellen, dass Ihnen das hilft, aber die Krankenkasse bezahlt das nicht.« Die meisten gesetzlich Krankenversicherten kennen diesen Spruch zur Genüge. Meistens sind sie in der Arztpraxis in der Situation, sich schnell entscheiden zu müssen. Nicht immer kann ihnen der Arzt dabei behilflich sein, weil auch ihm außer den Lobpreisungen der Hersteller häufig keine weiteren unabhängigen Informationen zur Verfügung stehen. Diese Lücke will der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen mit einem Internetportal ab sofort zumindest ein wenig kleiner machen.
Wem also künftig von seinem Arzt eine Glaukom-Früherkennung oder die Akupunktur gegen Spannungskopfschmerz nahegelegt wird, der kann ab sofort im IGel-Monitor (www.igel-monitor.de) nachschauen, welchen Nutzen und welchen Schaden dies verursachen könnte. 24 Leistungen sind bisher von Wissenschaftlern auf der Grundlage medizinischer Daten bewertet worden, darunter die häufigsten wie die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA-Test).
In vier Fällen kamen die Experten zu dem Urteil »negativ«, weil der Schaden deutlich schwerer als der Nutzen wog. Sieben Mal heißt es wie beim PSA-Test »tendenziell negativ«, sieben Angebote sind mit »unklar« bewertet. Letzteres Fazit wird immer dann gezogen, wenn sich keine ausreichenden Daten für die Bewertung des Leistungsangebotes finden ließen. Unklar bleibt für die Wissenschaftler beispielsweise die Wirkung der Bach-Blütentherapie. Mit tendenziell negativ beschreiben sie unter anderem die operative Behandlung des Schnarchens (Rhonchopathie), weil jene Patienten, die so stark schnarchen, dass ihr Atem im Schlaf öfter still steht, die Behandlung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Wer jedoch schnarcht, ohne dass seine Gesundheit darunter leidet, müsse für seine Behandlung selbst aufkommen. Darüber hinaus hätten die Operationen häufige Nebenwirkungen. Vollkommen negativ lautet das Urteil über die Bestimmung von Immunglobulin G gegen Nahrungsmittel im Falle einer Unverträglichkeit.
Die ausgewerteten Studien ergaben keinerlei Nutzen, die Risiken seien demgegenüber beträchtlich. Herkömmliche Allergietests würden sinnvoller für die Patienten sein. Tendenziell positiv sehen die Experten Akupunktur zur Migräneprophylaxe - eines der wenigen Beispiele von Selbstzahlerleistungen, vor denen das neue Portal seine Nutzer nicht warnt.
Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, hatte zum Start der nichtkommerziellen Plattform gestern in Berlin darauf hingewiesen, dass IGel in vielen Fällen medizinisch bedenklich seien. Ihr Verband erneuerte seine Forderung, eine 24-stündige Einwilligungssperrfrist und eindeutige Verträge für solche Leistungen einzuführen. Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte hat seit geraumer Zeit ein vollständiges IGel-Verbot auf der Agenda. Zahlen eines Instituts der Allgemeinen Ortskrankenkassen zufolge gehen zwei Drittel der Selbstzahlerleistungen auf Angebote der Ärzte zurück, lediglich ein Drittel wird von Patienten erfragt.
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