UHK-Sprecher Professor Henke kritisiert BND-Publikation zur Aktenvernichtung

Widerspruch aber zu Geheimdienstexperte Schmidt-Eenbom

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Der Sprecher der Unabhängigen Historikerkommission (UHK) zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes, Prof. Dr. Klaus-Dietmar Henke, hat eine kürzlich publizierte BND-Sonderveröffentlichung zu "Kassationen von Personalakten im Bestand des BND-Archivs" deutlich kritisiert. "Eine zeitgeschichtswissenschaftliche Veröffentlichung dürfte so nicht aussehen", schreibt Henke.

Sie enthalte "Fehler, Schwächen und Ungereimtheiten" schreibt der UHK-Sprecher. Der BND hatte mit dieser Publikation auf die bekannt gewordene Vernichtung von Personalakten reagiert, die u.a. Informationen über Geheimdienstler enthielten, die aus dem Nazi-Regime übernommen wurden. In der BND-Publikation sind solche Namen teilweise anonymisiert. Henke bezeichnet dies als "fragwürdig". Professor Henke verwahrt die Unabhängige Historikerkommission zugleich gegen Vorwürfe, die der Geheimdienstexperte und Leiter des Forschungsinstituts für Friedenspolitik in Weilheim, Erich Schmidt-Eenbom erhoben hatte.

Es sei nicht richtig, so Henke, die Unabhängige Historikerkommission "gleich mit in ein schräges Licht zu tauchen". Die vorliegende Publikation sei "allein vom BND und nicht von der UHK verantwortet". Die Unabhängige Historikerkommission, die im Frühjahr 2011 mit vier Historikern berufen wurde, habe entgegen der Behauptung von Schmidt-Eenbohm keine Leitungsvorgabe der BND-Spitze. Sie könne "in völliger wissenschaftlicher Freiheit forschen und ausnahmslos alle Akten einsehen". Der BND habe sich "vertraglich dazu verpflichtet, sich bei der Freigabe der Forschungsergebnisse zum Druck keinerlei 'wissenschaftliche Wertungen' anzumaßen".

Henke widerspricht zudem Vorwürfen, die den BND selbst für die Vernichtung von Personalakten verantwortlich machen. Die Vernichtung sei anhand der "etablierten Kriterien des Bundesarchivs zur Vernichtung von Personalunterlagen" erfolgt. Im Pullacher Geheimdienst-Archiv seien sie durch "dorthin abgestellte Beamte des Bundesarchivs einfach schlicht und bemüht angewandt" worden. Die Kriterien seien jedoch "in der Tat nicht nachvollziehbar", schreibt Henke.
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