Aber kein Schadenersatz
Misslungene Schönheits-OP
Auf ein entsprechendes Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) vom 25. Januar 2012 (Az. 4 U 103/10) weist Rechtsanwalt Jens Klarmann von der Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV) in Kiel hin.
Die zum Operationszeitpunkt 18 Jahre alte Schülerin war im Beisein ihrer Eltern von dem in Hamburg tätigen plastischen Chirurgen über die Risiken der Operation aufgeklärt worden. Bei der Operation erfolgte eine Straffung beider Brüste und eine geringfügige Reduktion der rechten Brust, um eine bestehende Asymmetrie zu beseitigen.
Nach der Operation kam es zu einer Wundinfektion der linken Brust, die erst nach zwei Monaten abheilte. Nach Ausheilung lagen eine erhebliche Narbenbildung und eine Asymmetrie der Brüste vor. Die Klägerin verlangte daraufhin von dem behandelnden Arzt, ihr die Kosten für die Operation in Höhe von 6000 Euro zu erstatten und ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zu zahlen.
Im gerichtlichen Verfahren wurde das Gutachten eines sachverständigen Arztes eingeholt. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass ärztlicherseits keine Fehler bei der Vornahme der Operation und bei der anschließenden Wundversorgung gemacht worden sind.
Aus folgenden Gründen, so Klarmann: Der beklagte Arzt haftet weder aufgrund eines Behandlungsfehlers noch aufgrund eines Aufklärungsfehlers. »Ein Behandlungsfehler liegt nur bei der schuldhaften Verletzung der Regeln der ärztlichen Kunst vor, allein der Misserfolg vermag eine Haftung nicht zu begründen.«
Ein Behandlungsfehler im Rahmen der Operation liegt nach dem Gutachten des Sachverständigen nicht vor. »Die eingetretene Infektion während einer Operation, eines Klinikaufenthaltes oder einer ärztlichen Behandlung fällt nicht in den voll beherrschbaren Risikobereich auf Behandlerseite, sofern nicht ein konkreter Hygienemangel nachzuweisen ist. Die Infektion gehört zum allgemeinen Operationsrisiko, auf das die Klägerin hingewiesen worden ist.«
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.