Vorsicht bei der Grunderwerbs- steuer

Immobilienerwerb

  • Lesedauer: 1 Min.

Viele Bundesländer erhöhen die Grunderwerbssteuer. Das trifft Bauherren und Hauskäufer gleichermaßen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wer ein Haus vom Bauträger kauft, der muss die Grunderwerbssteuer auf den Gesamtpreis bezahlen, also auf Grund und Haus.

Kauft er dagegen sein Grundstück und beauftragt anschließend einen Architekten mit Planung und Bau seiner Immobilie, dann bemisst sich die Grunderwerbssteuer nur nach dem Grundstückspreis. Der eigentliche Hausbau zählt nicht mehr dazu.

Hier wittert mancher Immobilienerwerber die Möglichkeit, Steuern zu sparen, indem er Grundstücks- und Hauspreis vertraglich trennt. Das Finanzamt kennt den Trick und prüft solche Geschäfte sehr genau. Stellt es dabei fest, der Kauf des Grundstücks ist an die Bedingung gekoppelt, einen bestimmten Architekten zu beauftragen, oder sind zum Grundstück schon fertige Pläne genehmigt, die übernommen werden müssen, dann unterstellt das Finanzamt ein sogenanntes verbundenes Geschäft und erhebt Grunderwerbssteuer auf Haus und Grund.

Bauherren müssen also immer darauf achten: Grundstücksverkäufer und Planer dürfen wirtschaftlich nicht miteinander verflochten sein.

Infos unter www.vpb.de

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