Unternehmererklärung gibt Hausbesitzern Sicherheit bei der Sanierung

Energieeffizientes Bauen

  • Lesedauer: 2 Min.
Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren sind mitunter kompliziert und damit schwer durchschaubar. Viele Hauseigentümer und Hausbauer sind verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem Fall gelten.

Das kennt auch Birgit Holfert, Expertin der Verbraucherzentrale Energieberatung. Doch auch wenn die geeigneten Maßnahmen dann beauftragt sind, bleiben oftmals Fragen offen: »Viele Bauherren fragen sich, wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen sollen«, betont Holfert. Zumindest hier braucht sich laut der Energieexpertin jedoch niemand Sorgen zu machen.

Denn um sanierungswilligen Eigenheimbesitzern Sicherheit über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu geben, schreibt der Gesetzgeber seit Oktober 2009 die sogenannte »Unternehmererklärung« verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherrn zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht.

Damit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, falsche oder unzulängliche Gebäudesanierungen möglichst weitgehend zu verhindern. Denn: Fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Die Verbraucher profitierten davon doppelt, erläutert Holfert, da die Ausführungsqualität steige und gleichzeitig teure Nachbesserungen vermieden würden: »Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder unzureichenden Dämmmaßnahme ist nämlich meist deutlich teurer als die eigentliche Sanierungsmaßnahme«.

Wer neben seinem Geldbeutel auch seine Nerven schonen möchte, sollte sich jedoch niemals ausschließlich auf sein Recht auf Nachforderungen verlassen, empfiehlt die Energieexpertin. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten deshalb für jede Maßnahme mindestens drei Angebote eingeholt und am besten mit einem unabhängigen Berater geprüft werden.

Nähere Informationen zu allen Fragen energetischer Sanierung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale.

Infos auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 018 - 809 802 400 (0,14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

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