Hohe Vorfälligkeitsentschädigung die Folge
Wenn Banken den Kreditvertrag kündigen
Täglich werden in Deutschland Tausende von Kreditverträgen gekündigt. Oft handelt es sich um notleidende Kredite, weil der Gläubiger nicht mehr seine Raten begleichen kann.
Die Kunden werden in ihrer Not noch doppelt bestraft
Kunden werden in solchen Fällen doppelt bestraft: Zum einen droht die zwangsweise Verwertung ihrer Immobilie, und dies möglicherweise weit unter Wert. Zum anderen fordern Banken oder auch Investoren, die Kreditpakete von Banken übernommen haben, nach dem Verkauf eines Hauses noch den vollen Restbetrag. Der Restbetrag ist die Differenz zwischen dem niedrigeren Verwertungserlös des Hauses und der höheren alten Forderung aus dem Kreditvertrag.
In einem Fall hatte eine Bank Hypothekenkredite an einen Investor verkauft. Gleichzeitig wurde der Vertrag vom Häuslebauer gekündigt. Zwei Jahre später verlangte der Investor von seinem unfreiwilligen früheren Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung, und die fiel auch noch viel zu hoch aus.
Hohe Entschädigung für entgangene Zinszahlungen
Nach Berechnung eines unabhängigen Experten wurden bei einem zehnjährigen Darlehen über 200 000 Euro rund 8000 Euro zu viel an Vorfälligkeitsentschädigung vom Bankkunden verlangt. Es geht also in solche Fällen um richtig viel Geld! Dies ist kein Einzelfall.
Wenn Banken einen Kredit kündigen, stellen sie dem Darlehensnehmer - als Entschädigung für infolge des vorzeitig beendeten Vertrages entgangene Zinszahlungen - eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung. Wenn der Darlehensnehmer den Kredit wie üblich nicht umgehend zurückzahlt, gerät er rechtlich in Verzug, und die Bank berechnet obendrein noch Verzugszinsen bis zur tatsächlichen Ablösung des Kredites.
Dabei verlangten Banken oftmals zu viel Geld. Denn bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen darf die Bank nicht die sonst zulässigen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem gesetzlichen Basiszins kassieren, sondern nur 2,5 Prozent. Nach einer Prozesslawine sollte dies in der Praxis kaum noch vorkommen.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf ohnehin erst für den Tag berechnet werden, an dem der Darlehensbetrag tatsächlich zurückgezahlt wird. Nach den Beobachtungen »übersehen« Banken oft diesen wirklichen Rückzahlungstag.
So hatte in unserem ersten Fall - siehe weiter oben - eine der größten Kreditverkäuferinnen ein Darlehen mitsamt der Vorfälligkeitsentschädigung veräußert. Zwei Jahre später konnte der Kreditnehmer die Investoren auszahlen. Diese verlangten dann jedoch die ursprüngliche Vorfälligkeitsentschädigung.
Eine Neuberechnung ergab dann, dass der Schaden für den Investor, aufgrund gestiegener Zinsen, um über 20 000 Euro gesunken war. Die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung war also entsprechend zu hoch ausgefallen. Auch dies kein Einzelfall.
Betroffene, deren Darlehen an einen Investor veräußert wurde, sollten prüfen, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung mitverkauft wurde und diese dann von unabhängigen Experten nachrechnen lassen. Verbraucherzentralen prüfen gegen Entgelt gleich mit, ob zudem auch ein überhöhter Verzugszins berechnet wurde.
Verbraucherzentrale klagte gegen Commerzbank
Anders agiert die Commerzbank. Sie verlangt bei vorzeitiger Auflösung eines Immobiliendarlehens ein pauschales Entgelt von 300 Euro. Die Verbraucherzen-trale Baden-Württemberg hat nun erfolgreich gegen dieses Entgelt geklagt.
Bei der Commerzbank heißt die Vorfälligkeitsentschädigung »Nichtabnahmeentschädigung«, so steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die dortige Festlegung eines pauschalen Preises allein für die Berechnung (!) der Vorfälligkeitsentschädigung ist allerdings rechtswidrig.
Dies bestätigte kürzlich das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 26. Januar 2012, Az. 2-21 O 324/11). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Commerzbank in die Revision geht.
Weiterhin bittet die zweitgrößte deutsche Bank ihre Kunden bei vorzeitiger Auflösung von Immobilienkrediten doppelt zur Kasse: Neben der Entschädigung für die entgangenen Zinsen (»Vorfälligkeitsentschädigung«) verlangt die Commerzbank 300 Euro allein für die Berechnung der Schadenshöhe.
Bank wälzt Kosten pauschal auf Ex-Kunden ab
»Die sie ausschließlich im eigenen Interesse durchführt«, ärgert sich Niels Nauhauser, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale in Stuttgart. Die Bank wälze so die Kosten pauschal auf ihre ehemaligen Kunden ab. »Das ist vollkommen inakzeptabel.« Nauhauser fordert angesichts des Frankfurter Urteils, dass die Commerzbank allen Betroffenen das zu Unrecht verlangte Entgelt zurückerstatte.
Dass solche Entgelte bei vielen Kreditinstituten durchaus üblich sind, zeigen die von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gesammelten Fälle allein aus dem vergangenen Jahr. Das Entgelt lag in den 116 ausgewerteten Beschwerden durchschnittlich bei 148,95 Euro. In der Spitze wurden von Kreditinstituten bis zu 350 Euro kassiert. Doch es geht auch anders. Einige Banken verzichten auf das dubiose Entgelt für eine dank Computer in wenigen Minuten vollbrachte Dienstleistung.
Das allerdings noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main könne daher nur ein erster Etappensieg sein. »Wir streben eine höchstrichterliche Klärung an, um dieses verbraucherfeindliche Verhalten ein für alle Mal zu beenden«, kündigt Nauhauser an. Die Verbraucherschützer scheinen wild entschlossen, die Abzockerei zu beenden.
HERMANNUS PFEIFFER
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