Das Imperium schlägt zurück

Kommentar von Jörg Meyer

  • Lesedauer: 2 Min.

Streikverbot! Nachdem die kleine aber wirkmächtige Gewerkschaft der Flugsicherung zwei Wochen lang den Arbeitgebern am Frankfurter Flughafen die Stirn bot, gab das Frankfurter Arbeitsgericht einem gemeinsamen Eilantrag der Betreiber-AG Fraport und der Lufthansa gestern statt. Den Unterstützungsstreik der Fluglotsen hatte das Gericht ebenso verboten. Der wäre zu wirkungsvoll gewesen und deshalb mehr als ein Unterstützungsstreik, hieß es in der Begründung. Die Rechtslage dazu ist nach wie vor unklar. Genauso gut hätten die Arbeitsrichter sagen können: Wirtschaftlicher Schaden ist das Druckmittel, das die Arbeiter in einem Arbeitskampf haben. Wenn es dem Arbeitgeber erlaubt ist, mittels Streikbrechern den Kampf zu seinen Gunsten zu beeinflussen, sollte es auch der Arbeitnehmerseite erlaubt sein, ihrerseits den Arbeitskampf zu verschärfen.

Sicher, man kann und muss die Berufsgewerkschaften auch kritisieren, weil sie oft wenig solidarisch agieren - ohne auf ihre Kollegen und Kollegen in anderen Bereichen zu gucken. Und auch der Streik am Frankfurter Flughafen kann so oder so bewertet werden, aber: Jetzt wieder eine Debatte um die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit zu führen, kann nicht der richtige Weg sein. Die letzte Initiative zur Tarifeinheit ist 2011 nach scharfer Debatte von der ver.di-Basis gekippt worden. Zudem gibt es starke verfassungsmäßige Bedenken gegen die Regelung. Eine derartige Einschränkung des Streikrechts träfe letztlich auch die großen Gewerkschaften, und das würde größeren Schaden anrichten, als die Tarifeinheit nutzen könnte.

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