Wenn Hallenspielplätze zur Gefahrenzone werden
Was Eltern und Großeltern beachten sollten
Luft- und Wabbelberge erklimmen, durch Riesenkrokodile klettern und an der Kletterwand Mut beweisen - ein toller Spaß für die Kinder. »Doch die Eltern oder Großeltern sollten das überdachte Spielparadies genau unter die Lupe nehmen«, rät Thomas Paufler, Unfallexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Die Erfahrung zeigt: Anders als bei öffentlichen Spielplätzen werden die Geräte bislang nicht regelmäßig von den Behörden auf ihre Sicherheit hin überprüft.
Eine Pflicht zum Sicherheitscheck gibt es für sie nicht. Zwar bietet beispielsweise der TÜV eine regelmäßige Überprüfung an. Aber die ist freiwillig und wird nur von wenigen Hallen genutzt. »Ist ein Indoor-Spielplatz einmal abgenommen und eröffnet, hängt es allein vom Betreiber ab, wie gut er die Anlage in Schuss hält«, so R+V-Experte Paufler.
Doch viele Sicherheitsmängel sind leicht zu erkennen. Eltern sollten zunächst auf das allgemeine Erscheinungsbild achten. »Wenn der Boden klebrig ist und die Mülleimer nicht geleert, liegt der Schluss nahe, dass auch auf die Wartung der Spielgeräte wenig geachtet wird«, sagt Thomas Paufler und rät deshalb Eltern und Großeltern, sich die Anlage beim ersten Besuch ganz genau anzusehen:
● Stehen an den Spielgeräten Schrauben hervor oder sind Seile durchgescheuert?
● Gibt es harte Böden, die nicht durch einen Fallschutz abgesichert sind?
● Fehlen Geländer an Brüstungen?
● Sind die Fangnetze an den Trampolinen zerschlissen?
● Gibt es scharfe Kanten an Klettergerüsten oder Stellen, wo Kinder sich die Finger einklemmen können?
● Sind die Notausgänge gut ausgeschildert und nicht durch Spielgeräte versperrt?
Ein wichtiges Thema ist die richtige Kleidung: Kinder sollten keine Kleidung mit Kordeln oder Schlaufen tragen, weil sie damit an den Spielgeräten hängen bleiben können. Auch Halsketten und Schlüsselbänder gehören nicht auf einen Spielplatz.
Eltern sind nicht entbunden von der Aufsichtspflicht
Eltern müssen sich selbst darum kümmern, dass ihre Kinder beim Toben weder sich noch andere verletzen. »Das Aufsichtspersonal entbindet Eltern nicht von dieser Pflicht. Ein Indoor-Spielplatz ist kein Kindergarten oder Hort«, sagt der Unfallexperte Thomas Paufler. Dennoch ist genügend Personal in der Halle notwendig und zeichnet eine gute Anlage aus. »Diese Mitarbeiter haben aber in der Regel keine Aufsichtspflicht, sondern kümmern sich beispielsweise um die Einweisung an den Geräten.«
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