Keine Steuern

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Der Bundesfinanzhof hatte mit seinem Urteil vom 15. Juni 2010 (Az. VIII R 33/07) für viele Experten überraschend entschieden, dass vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht zu versteuern sind. Nun hat der BFH diese Entscheidung mit seinem Beschluss vom 22. Dezember 2011 (Az. VII B 190/11) bestätigt.

Vorausgegangen war die Besteuerung von Erstattungszinsen, die 2008 einer Frau für die Jahre 2001 bis 2003 zuflossen. Dagegen legte sie Einspruch ein und beantragte, die auf die Erstattungszinsen entfallende und nachzuzahlende Einkommensteuer auszusetzen. Das Finanzamt weigerte sich. Nun bekam die Frau letztinstanzlich vom BFH Recht. Es sei umstritten, ob die Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu besteuern seien. Insofern hätte das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung gewähren müssen.

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