Keine Steuern
Der Bundesfinanzhof hatte mit seinem Urteil vom 15. Juni 2010 (Az. VIII R 33/07) für viele Experten überraschend entschieden, dass vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht zu versteuern sind. Nun hat der BFH diese Entscheidung mit seinem Beschluss vom 22. Dezember 2011 (Az. VII B 190/11) bestätigt.
Vorausgegangen war die Besteuerung von Erstattungszinsen, die 2008 einer Frau für die Jahre 2001 bis 2003 zuflossen. Dagegen legte sie Einspruch ein und beantragte, die auf die Erstattungszinsen entfallende und nachzuzahlende Einkommensteuer auszusetzen. Das Finanzamt weigerte sich. Nun bekam die Frau letztinstanzlich vom BFH Recht. Es sei umstritten, ob die Erstattungszinsen als Einnahmen aus Kapitalvermögen zu besteuern seien. Insofern hätte das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung gewähren müssen.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.